Debatte um Rundfunkgebühren und Rundfunkauftrag auf den Medientagen
ARD und ZDF ernteten vom Bayerischen Ministerpräsidenten Edmund Stoiber Kritik. Es sei nicht einzusehen, dass Gebührenzahler bei Telefonaktionen per Premium-Nummer noch einmal zur Kasse gebeten werden.
Werbung raus aus dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk? Warum nicht, sofern die dadurch entstehende Finanzierungslücke der Anstalten geschlossen wird, befand der Justitiar des Norddeutschen Rundfunks (NDR), Werner Hahn. Mehrfach wurde die rein gebührenfinanzierte BBC bei den diesjährigen Münchner Medientagen den deutschen Sendeanstalten als leuchtendes Beispiel unter die Nase gerieben. Hahn sagte, man renne bei ihm offene Türen ein, wenn es um eine kritische Analyse "von Auswüchsen im öffentlich-rechtlichen System" bei Werbung und Sponsoring gehe.
Kritik ernteten ARD und ZDF in dieser Hinsicht auch vom Bayerischen Ministerpräsidenten Edmund Stoiber. Es sei nicht einzusehen, dass Gebührenzahler bei den Telefonaktionen zum "Tor des Monats" per Premium-Nummer noch einmal zur Kasse gebeten werden. Stoiber sagte, er sympathisiere sehr mit dem britischen Modell. Die Werbung über Mehrwertnummern ist den Sendern laut dem 8. Rundfunkänderungsstaatsvertrag künftig verboten.
Trotz solcher Einschränkungen für die öffentlich-rechtlichen Sender bezeichnete Jürgen Doetz, Präsident des Verbands Private Rundfunk und Telekommunikation (VPRT), den neuen Staatsvertrag als Kapitulationserklärung, auch wenn die Ministerpräsidenten bei den Gebühren nicht den Vorstellungen der Sender und auch nicht der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) gefolgt sind. Ob die Anstalten wegen der Reduzierung der Gebührenerhöhung von 1,09 Euro auf 0,88 Cent vor das Bundesverfassungsgericht ziehen, dazu wollten sich Hahn und sein ZDF-Kollege Carl-Eugen Eberle nicht äußern.
"Ich sehe keinen Fortschritt, sondern einen Rückschritt, was die Strukturreform anbelangt", so Doetz. Ursprünglich hatten die Länder Bayern, Nordrhein-Westfalen und Sachsen weitergehende Einschnitte beim Programm der Öffentlich-Rechtlichen gefordert, um die von den Privaten beklagten "Schieflagen" im Dualen Rundfunksystem zu beseitigen. "Eine Rückbesinnung auf den Kern des öffentlichen Auftrags tut Not", wiederholte Stoiber bei den Medientagen. Die öffentlich-rechtlichen Anstalten lehnen weitergehende Eingriffe in ihre Programmautonomie und auch die von den Landesmedienanstalten vehement für sich geforderte einheitliche Aufsicht über Jugendschutz und Werbung ab. Stattdessen verweisen Sie auf ihre zur Programmweiterentwicklung vorgelegten Strategiepapiere und ihre eigenen Aufsichtsgremien. "Vielleicht", so Doetz, "müsste der Auftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks alle Jahre wieder ganz breit mit der Öffentlichkeit diskutiert werden."
Siehe dazu in Telepolis:
(Monika Ermert) / (anw)