Drohnen-Recht: Luftfahrt-Bundesamt zieht Kostenbescheide zurĂĽck
Das LBA verschickte fĂĽr DrohnenfĂĽhrerscheinprĂĽfungen Rechnungen, selbst wenn keine Kostenpflicht ersichtlich war. Trotz Kehrtwende bleiben Fragen.
Anfang August hatten wir berichtet, dass das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) Drohnenpiloten auffordert, für Prüfungen und Registrierungen aus dem Jahre 2021 zu zahlen, obwohl diese damals kostenlos zu sein schienen. Konkret ging es um den Kompetenznachweis A1/A3, umgangssprachlich „kleiner Drohnenführerschein“ genannt, und die Registrierung als Betreiber eines unbemannten Luftfahrzeugs.
Auf Nachfrage erklärte das LBA damals, mit Bestimmtheit nur sagen zu können, dass ab dem 16. August 2021 die Informationen zur Gebührenpflicht auf der Einstiegsseite ihres Onlineportals standen. Dennoch verschickte das Amt Kostenbescheide für Vorgänge vor diesem Stichtag – und wies Widersprüche gegen diese zurück.
Mitte Oktober erreichten uns erste Mails von Lesern, die nach eigenen Angaben mit ihrem Widerspruch gegen den Kostenbescheid des LBA durchgekommen waren. Sie mussten nicht mehr zahlen beziehungsweise erhielten gezahlte Beträge zurück.
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