Kraftfahrt-Bundesamt stellt Bericht über Hauptuntersuchung in Datenform bereit
Eine digitale Version des Untersuchungsberichts über die Hauptuntersuchung ist für Kfz-Halter ab sofort nutz- und teilbar, meldet das Kraftfahrt-Bundesamt.
Das KBA vor 60 Jahren, lange vor der heute zaghaft einsetzenden Digitalisierung. Im Bild das Zentralregister.
(Bild: KBA)
Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) geht einen weiteren Schritt Richtung Digitalisierung und stellt den Digitalen Untersuchungsbericht (DUB) vor. Dabei handelt es sich um „relevante Inhalte des Untersuchungsberichts über die Hauptuntersuchung“, die ab heute als Datei verwendbar sind. Diese Lösung hat das KBA im Auftrag des Bundesministeriums für Verkehr (BMV) entwickelt. Sie soll den bislang in Papierform herausgegebenen Prüfbericht ergänzen, wann und wo es für den Fahrzeugbetreiber sinnvoll ist. Der DUB kann prinzipiell wie das Papierdokument verwendet werden, ersetzt den gedruckten Untersuchungsbericht über die Hauptuntersuchung aber zunächst nicht vollständig.
Die Hauptuntersuchungsdaten können ab heute für alle ab dem 25. November 2025 durchgeführten Hauptuntersuchungen online abgerufen und digital geteilt werden. Beim KBA bereits dokumentierte Untersuchungen sind dort aber weiterhin nicht digital verfügbar. Der Digitale Untersuchungsbericht kann über einen QR-Code, einen Link oder manuell über die Website des KBA abgerufen werden. Die Zugriffsdaten bestehen aus der Nummer des Untersuchungsberichts über die Hauptuntersuchung, der Schlüsselnummer der Überwachungsinstitution und einer Identifikationsnummer.
Teilbar und teilweise auch auf Englisch
Der DUB kann beispielsweise, um bei einem Verkauf den Fahrzeugzustand zu dokumentieren, auch beliebig oft weitergegeben, das Teilen durch den Tausch der Zugriffsdaten aber jederzeit widerrufen werden. Die relevanten Inhalte des Untersuchungsberichts über die Hauptuntersuchung sind digital auf Deutsch und, „aus technischen Gründen“, wie das KBA schreibt, jedoch „nicht vollständig auch auf Englisch“ verfügbar.
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Da der DUB kein Bestandteil der erst kürzlich vorgestellten i-Kfz-App ist, kann dieser unabhängig davon genutzt werden. Im Unterschied zur Online-Registerauskunft (ORA) sind für den DUB keine personenbezogenen Daten (eID) erforderlich. Das digitale Dokument wird aufgrund der Regelungen der StVZO §§ 29, 29a und Anlage VIII, ergänzt durch die Verkehrsblattverlautbarung 2025 S. 162 zur Verfahrensweise für den Abruf von relevanten Daten über Hauptuntersuchungen („HU-Daten“), ausgegeben.
(fpi)