Zweite Chance für .eu-Namensdomain

Bei Eurid, der Registry für die .eu-Domain, ist man mit dem bisherigen Verlauf der Vorregistrierungsphasen zufrieden, auf Seiten von Kunden und Registraren gab es dagegen bereits viel Kritik, die sich mit Fortschreiten der Sunrise-Phasen noch verstärkt.

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Von
  • Monika Ermert

Wer versucht hat, sich gleich am Stichtag 7. Februar seine .eu-Domain in der so genannten Sunrise-Phase 2 zu sichern, muss sich nun beeilen. Am Sonntag läuft die Frist für die Einreichung der zugehörigen Dokumente bei diesen Regisitrierungswünschen ab, sagt Patrik Linden, Pressesprecher der eu-Registrierstelle Eurid: "Wir haben noch einige Anmeldungen, für die keine Dokumente eingereicht wurden."

In der ersten Sunrise-Phase wurden nur Registrierwünsche von öffentlichen Einrichtungen – etwa Bundes- und Landesbehörden – und eingetragenen Markeninhabern berücksichtigt. In der Sunrise-Phase 2, die bis zum 6. April dauert, können auch Inhaber von Firmen- oder anderen rechtlich geschützten Namen .eu-Domains vorregistrieren. Auch Anmelder in der Sunrise-Phase 2 haben nach der Bestätigung ihres Registrierwunsches 40 Tage Zeit, ihre Nachweisunterlagen einzureichen. Am 7. April startet der so genannte Land Rush, bei dem die Registrierung von .eu-Domains dann für alle offen ist.

Rund 45.000 Domains aus der Sunrise-Phase 1 sind auf Grund versäumter Fristen abgelehnt worden. Aber auch wegen kleinerer "Sünden" kann das Geld für eine der Vorregistrierungen weg sein. Beobachter beklagen sich, dass man sich bei PriceWaterhouseCoopers, die das Validierungsverfahren von Marken- und Namensrechtexperten für die .eu-Domains durchführen, und bei Eurid päpstlicher als der Papst verhalte. Gegen Domaingrabber, die es auf Allgemeinbegriffe abgesehen hatten, kamen sie dagegen nicht an. Insgesamt wurden knapp 11.000 Domains abgelehnt, über 39.000 gingen durch. Bei Eurid ist man zufrieden, auf Seiten von Kunden und Registraren gab es dagegen bereits viel Kritik, die sich mit Fortschreiten der Sunrise-Phasen noch verstärkt.

Nicht nur, wer das Deckblatt des Domainantrags mit einzusenden vergaß, war automatisch aus dem Rennen. "Für uns ist es dann nicht möglich, die Bewerbung richtig zuzuordnen", sagt Linden. Ein böser Fallstrick war aber auch, dass abgelehnt wurde, wer seinen eigenen Namen als Markeninhaber beantragte, berichtet Fritz Diekmann vom Münchner Provider Internetwire. "Wenn er im Antrag dann neben dem eigenen Namen auch noch die Firma gleichen Namens erwähnte, wurde der Antrag abgelehnt." Egal war dabei auch, ob es mehr als einen Interessenten gab oder nicht. Bei Internetwire rät man, in solch einem Fall noch einen zweiten Anlauf zu nehmen. "Das ist möglich", sagt Linden. "Anträge nach den Regeln der Sunrise-1- und Sunrise-2-Phasen können bis zum 6. April gemacht werden."

Nicht geholfen ist dem gescheiterten Domainbesteller damit, sich für seinen Eigennamen beim offenen Registrierstart ganz vorne anzustellen. Alle Domains, die in Phase 1 und 2 beantragt wurden, sind ungeachtet ihres Status erst einmal noch gesperrt. "Wir werden spätestens im Juni einen ersten großen Schwung dieser Namen ins allgemeine Registrierverfahren geben", sagt Linden. Bis dahin würden die entsprechenden Sunrise-Verfahren – auch die, die dann am 6. April noch schnell gestartet werden – abgewickelt. Rund zwei Monate brauche PriceWaterhouseCoopers für die Begutachtung und Entscheidung. "Im Moment kommen gerade die Domains raus, für die am 11. und 12. Januar Dokumente eingereicht wurden", erklärt Diekmann.

Ob sich der Weg über ein Schiedsverfahren anbietet, um zu seinem Recht zu gelangen, beurteilen Experten noch skeptisch. Anwalt Torsten Bettinger, der auch als WIPO-Schlichter tätig ist, bedauert, dass sich die Kommission nicht etwas mehr an dem bestehenden, von der ICANN eingeführten UDRP-Schlichterverfahren (Uniform Domain Name Dispute Resolution Policy) orientiert hat. Die materiellen Regelungen zu so genannten bösgläubigen Registrierungen seien jedenfalls nicht einfach anwendbar, fürchtet er. In Schutz nimmt Bettinger die Kommission und Eurid dagegen mit Blick auf das massenhafte Domaingrabbing mit Allgemeinbegriffen. Zu Hunderten hatten sich Domaingrabber vorab Fantasiemarken registriert und diese dann in schöner Regelmäßigkeit von PriceWaterhouseCoopers bestätigt bekommen. "Gegen das Markengrabbing kann man wohl nichts machen", sagt Bettinger. "Wir können uns nicht darüber hinwegsetzen, was nationale Markenämter als Marken vergeben", verteidigt sich auch Linden.

Angesichts der Registrierschwierigkeiten bleibt die Frage im Raum stehen, ob man statt des komplizierten zweistufigen Verfahrens mit einem allgemeinen großen Start der .eu-Domain und anschließender Streitschlichtung nicht ebenso fair oder unfair gewesen wäre bei dem von Eurid gewählten Vergabeverfahren. Zwar wäre hätte es für das anschließende Ausfechten von Markenansprüchen den Anwalt gebraucht – auf den zu verzichten hat sich aber auch im zweistufigen Sunrise-Verfahren von Eurid nicht ausgezahlt. Für den Nachweis eines Rechtsanspruchs auf den eigenen Nachnamen etwa bedurfte man einer eidesstattlichen Versicherung. Registrare wie Internetwire hatten daher von vornherein Kunden eine Partner-Anwaltskanzlei empfohlen. Bettingers Kanzlei bot ebenfalls die notwendige Unterstützung. Besonders um die Beantragung von Eigennamen gab es viel Verwirrung, bestätigt der Anwalt. Angesichts der beschriebenen Fallstricke muss manch ein Registrar möglicherweise noch mit Regressforderungen rechnen.

Wer seine Privatdomain in der Top Level Domain nicht bekommen hat, ist übrigens in guter Gesellschaft: Auch über 500 öffentliche Einrichtungen wurden mit ihren Anträgen abgelehnt. Und bei all dem Aufwand ist die Zahl der derzeit aktiven Domains noch bescheiden: Gerade einmal 13.000 Adressen sind es laut neuester Eurid-Statistik, etwas über fünftausend davon gehören deutschen Kunden.

Zur .eu-Domain siehe auch:

(Monika Ermert) / (jk)