IT-Branchenverband kritisiert Neufassung der Rundfunkgebühr

Der Bitkom fürchtet durch die geplante Abkehr von der geräteabhängigen Abgabe eine deutliche Mehrbelastung eines Großteils ihrer Mitgliedsfirmen. Auch von Datenschützern gibt es weiter Kritik.

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Der Bitkom fürchtet durch die geplante Reform der Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks eine deutliche Mehrbelastung eines Großteils seiner Mitgliedsfirmen. Für die ITK-Branche ist laut Bitkom davon auszugehen, dass mit der neuen Gebührenerhebung 56 Prozent der vertretenen Unternehmen "spürbar" und weniger als die Hälfte sogar "deutlich mehr als bisher zahlen müssten", heißt es in einer heise online vorliegenden Stellungnahme zum Arbeitsentwurf für den 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag.

Angesichts der geplanten Gestaltung der Betriebsstätten- und Kfz-Abgabe sei insgesamt von einer "massiven Erhöhung der Gesamtlast der Wirtschaft" auszugehen, was zuvor auch schon andere Verbände beklagt hatten. Künftig soll die Rundfunkgebühr nicht mehr geräteabhängig, sondern pro Haushalt entrichtet werden. Der Bitkom unterstützt diesen Ansatz prinzipiell, kritisiert am aktuellen Entwurf aber "systematische Brüche", durch die eine gerätebezogene Gebühr für den gewerblichen Bereich zum Teil aufrechterhalten werde. Der Verband verlangt eine "nachvollziehbare Kalkulation des zu erwartenden Gebührenaufkommens" auch für den gewerblichen Sektor.

Der Empfang von Rundfunk dürfte nach Ansicht des Hightech-Verbands für die meisten Beschäftigten "schon aus arbeitsrechtlichen Gründen ausgeschlossen sein". Der Charakter der Abgabe für die Wirtschaft könne daher "allenfalls ein solidarischer" sein. Dem widerspreche aber etwa das Vorhaben, nicht das Unternehmen als Ganzes zur Bemessung der Beitragspflicht heranzuziehen, sondern einzelne "Betriebsstätten" und deren Mitarbeiterzahl. Unternehmen mit vielen Filialen würden so "zwangsläufig überproportional belastet".

Prinzipiell stößt sich der Bitkom daran, dass mit der Umstellung lediglich der "Einzugsmechanismus" der Rundfunkgebühr geändert werden soll. Neue Leitlinien hinsichtlich des öffentlich-rechtlichen Auftrags beziehungsweise des Gesamtgebührenaufkommens in Höhe von mehr als 7,6 Milliarden Euro würden dagegen nicht entwickelt. Der Verband fordert "endlich eine politischen Debatte um den Gesamtauftrag der öffentlich-rechtlichen Anstalten, die Rechtfertigung des erreichten Gebührenniveaus beziehungsweise die Rechtfertigung der Ausgaben und Kosten der Anstalten sowie etwaige Sparpotenziale".

Nicht zuletzt kritisiert die Vereinigung, dass der Entwurf weiter eine "vollständige Freistellung der öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten und privaten Rundfunkveranstalter von der Beitragspflicht" vorsehe. Dagegen blieben die nach dem geltenden Rundfunkstaatsvertrag von der Rundfunkregulierung erfassten Plattformbetreiber im Internet vollständig zahlungspflichtig. Dies vom Bitkom als verfassungswidrig eingeschätzte "Ungleichbehandlung" müsse aufgehoben werden.

Auch Datenschützer üben weiter Kritik. "Keine andere öffentliche Stelle hat derart weit reichende Befugnisse zur Datenerhebung wie die Rundfunkanstalten", monierte etwa die brandenburgische Datenschutzbeauftragte Dagmar Hartge vergangene Woche im Umfeld einer nicht-öffentlichen Anhörung der Länder. "Die Länder sollten jetzt die Chance nutzen, den Grundsatz der Datensparsamkeit endlich auch bei der Erhebung von Rundfunkgebühren umzusetzen." Der Entwurf erfülle die Hoffnungen der Datenschützer nicht, da er die bestehenden Eingriffe in die Persönlichkeitsrechte großer Teile der Bevölkerung beibehalte und teilweise sogar noch erweitere. Eine von ARD und ZDF bestellte Rechtsstudie erachtet die Länderinitiative dagegen als datenschutzrechtlich unbedenklich. (vbr)