Europol: Einschränkungen behindern Verbrechensbekämpfung mit Robotern

Europol hat einen Bericht zur Verbrechensbekämpfung mit Robotern und Drohnen vorgelegt. Darin sieht sie Chancen, aber auch noch viele Einschränkungen.

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Europol-Zentrale in Den Haag

(Bild: My Eyes4u / Shutterstock.com)

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This article is also available in English. It was translated with technical assistance and editorially reviewed before publication.

In dem vom Europol Innovation Lab verfassten Bericht „The Unmanned Future(s): The Impact of Robotics and Unmanned Systems on Law Enforcement” hat die europäische Polizeibehörde Europol die technischen Einschränkungen, Risiken und die regulatorischen Lücken zum Einsatz von Robotern bei der Verbrechensbekämpfung beklagt, aber auch die Möglichkeiten hervorgehoben. Wie die Polizeibehörde ausführt, müsse zusätzlich mehr Transparenz für den Einsatz solcher Systeme geschaffen werden.

Der öffentlich zugängige Bericht von Europol zeigt unter anderem auf, wie Roboter in der Strafverfolgung benutzt werden können. Dabei hebt die Polizeibehörde vor allem die Möglichkeit hervor, Drohnen und Roboter zur Lageerkennung einzusetzen, ohne dass dabei Polizeibeamte gefährdet werden. Auch für Sicherheitsüberwachungszwecke können solche Systeme Verwendung finden. Weitere Einsatzgebiete sind etwa die Kartierung von Tatorten, die Unterstützung von Such- und Rettungsaktionen und die Beseitigung etwa von Sprengstoffen.

Europol betont jedoch, dass es beim Einsatz von Drohnen und Robotern derzeit „erhebliche technische Einschränkungen und regulatorische Lücken“ gebe. Unbemannte Systeme könnten so in der Strafverfolgung nicht effektiv eingesetzt werden. Als Gründe dafür nennt die europäische Polizeibehörde die begrenzte Autonomie der Systeme, die Abhängigkeit von speziellen industriellen Lieferanten und das Fehlen eindeutiger Richtlinien für autonome Operationen.

Dementgegen würden Kriminelle und terroristische Gruppierungen solche Systeme bereits zunehmend benutzen, um ihren kriminellen illegalen Aktivitäten nachzugehen. Darunter fallen etwa Spionage, Schmuggel und Anschläge vor allem mit Drohnen.

Um dem besser begegnen zu können, sei eine Strafverfolgung in der Luft, am Boden und unter Wasser nötig. Dazu müssen jedoch spezielle Strategien, Techniken und Schulungen für Strafverfolger entwickelt werden.

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Europol gibt dafür eine Reihe von Handlungsempfehlungen für europäische Strafverfolgungsbehörden. So sollten diese eine passende strategische Ausrichtung entwickeln, Kompetenzzentren einrichten und die Integration unbemannter Systeme in die bereits bestehenden Informationssysteme vorantreiben.

Zudem müsse für den Einsatz solcher Systeme Transparenz geschaffen werden, um der Öffentlichkeit gegenüber Rechenschaft ablegen zu können. Außerdem seien bestehende Vorschriften noch lückenhaft, was die Bekämpfung krimineller Aktivitäten angehe.

(olb)