Minister: Eltern sollen auf Internetnutzung ihrer Kinder achten

Angesichts von mehr als 1000 Jugendschutzverstößen auf deutschen Internetseiten im vergangenen Jahr hat Baden-Württembergs Sozialminister Andreas Renner (CDU) Eltern zu mehr Wachsamkeit aufgerufen.

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Von
  • Jürgen Kuri

Angesichts von mehr als 1000 Jugendschutzverstößen auf deutschen Internetseiten im vergangenen Jahr hat Baden-Württembergs Sozialminister Andreas Renner (CDU) Eltern zu mehr Wachsamkeit aufgerufen. 70 Prozent der Eltern wüssten nicht, welche Webadressen ihre Kinder anklicken, sagte Renner laut dpa. Die gemeinsam von den Bundesländern geschaffene Zentralstelle für Jugendschutz in Telemedien jugendschutz.net habe in 70 Prozent aller Fälle eine schnelle Beseitigung der Verstöße erreicht.

Bei Angeboten aus dem Ausland wurden im vergangenen Jahr 120 Seiten mit Kinder- und Gewaltpornografie an das Bundeskriminalamt gemeldet. In 275 Fällen forderte jugendschutz.net ausländische Meldestellen oder Provider auf, Maßnahmen gegen unzulässige Angebote zu ergreifen. Vier von fünf Kindern haben nach den Angaben schon anzügliche Angebote erhalten und sind sexuell belästigt worden.

Jugendschutz.net will auch mit Broschüren (etwa "Chatten ohne Risiko?" oder "Ein Netz für Kinder") Eltern, Lehrern und Pädagogen von Jugendeinrichtungen Tipps und Informationen geben. Jugendschutz.net wurde 1997 als gemeinsame Einrichtung von den Jugendministern der Länder gegründet und ist an die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) angebunden. Jugendschutz.net übernimmt für die KJM praktisch das Surfen und sucht nach jugendschutzrelevanten Angeboten.

Die aktuellen Bestimmungen zum Jugendmedienschutz  (JugendschutzgesetzJuSCHG, und JugendmedienschutzstaatsvertragJMStV) traten am 1. April 2003 in Kraft. Nach dem Jugendschutzgesetz müssen beispielsweise auch Computerspiele wie zuvor Kino- und Videofilme mit einer Altersfreigabe gekennzeichnet sein; alle neuen Medien, auch Internet-Seiten, können zudem künftig auf den Index gesetzt werden und damit Sperrungsverfügungen unterliegen. Erweitert und verschärft wurden außerdem die Verbote für schwer jugendgefährdende Medien. Der Jugendmedienschutzstaatsvertrag verpflichtet Anbieter von "Telemedien" unter anderem, Jugendschutzbeauftragte zu bestellen oder sich an eine Einrichtung der Freiwilligen Selbstkontrolle anzuschließen und lizenzierte Filterprogramme einzusetzen, um Kindern und Jugendlichen den Zugang zu pornographischen, aber auch allgemein "entwicklungsbeeinträchtigenden" Inhalten zu verwehren. (jk)