Epic Systems: US-Anbieter gewinnt Ausschreibung der Charité
Nach einer langen Hängepartie ist die Entscheidung gefallen: Die Charité vergibt den 200-Millionen-Auftrag für ihre neue Klinik-IT an den US-Anbieter Epic.
Campus Charité Mitte
(Bild: Wiebke Peitz / Charité)
Die Berliner Charité hat sich nach einem rund zweijährigen Vergabeverfahren für einen Software-Anbieter entschieden. Der US-amerikanische Softwarekonzern Epic Systems soll das neue Krankenhausinformationssystem (KIS) liefern und einrichten. Das Projekt hat einen finanziellen Rahmen von rund 200 Millionen Euro. Der Vergabeentscheidung ging ein Rechtsstreit mit dem Konkurrenten Dedalus voraus, der letztlich wegen Formfehlern aus dem Verfahren ausgeschlossen wurde.
Wie die Charité mitteilte, die deutschlandweit womöglich die erste Kundin ist, soll das neue KIS bis Ende 2029 vollständig implementiert sein und das seit 20 Jahren genutzte Altsystem von SAP ablösen, das vom Hersteller abgekündigt wurde. Das KIS ist das zentrale IT-System eines Krankenhauses, in dem Patientendaten dokumentiert, verwaltet und für das Personal bereitgestellt werden. Mit der Wahl von Epic setze man auf einen "verlässlichen Partner" und internationalen Marktführer, so Charité-Vorstandsvorsitzender Prof. Heyo K. Kroemer. „Epic Systems ist internationaler Marktführer und entwickelt seit über 40 Jahren Krankenhausinformationssysteme (KIS). Das Unternehmen betreut mehr als 3000 KIS-Installationen weltweit, allein in Europa sind es mehr als 100“, heißt es in der Pressemitteilung.
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Die hohe Summe umfasst laut Charité neben den Lizenzkosten für Epic auch Investitionen in die IT-Infrastruktur sowie die Implementierungsunterstützung. Über die endgültige Finanzierung befinde sich der Vorstand nach Angaben der Charité noch in Gesprächen mit dem Berliner Senat. Das neue System soll nicht nur die Patientenversorgung verbessern, sondern auch die Basis für den Einsatz von KI und eine intensivere Nutzung von Forschungsdaten schaffen. „Die Entscheidung für Epic Systems steht noch unter Gremienvorbehalt des Aufsichtsrats,“ heißt es weiter.
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Rechtsstreit wegen Vergabeverfahren
Konkurrent Dedalus soll im September wegen "verfahrensrechtlicher" Gründe aus der Ausschreibung ausgeschlossen worden sein, wie unter anderem die Fachzeitschrift für Klinik Management, kma, berichtete. Zuvor hatte Dedalus demnach bereits gegen die Ausschreibungsmodalitäten geklagt und der Charité vorgeworfen, das Verfahren auf Epic zugeschnitten zu haben. Die Klage wurde jedoch vom Berliner Kammergericht im Juni zurückgewiesen.
Die Vorwürfe weist ein Sprecher der Charité gegenüber heise online entschieden zurück. Sie habe 2023 „eine formale Markterkundung zur Vorbereitung auf das Vergabeverfahren durchgeführt. Hier wurden öffentlich alle KIS-Hersteller zur Teilnahme aufgerufen. Mit der Markerkundung wurde validiert, dass es genügend Marktteilnehmer gibt, um ein umfassendes hochintegriertes KIS auszuschreiben. 2024 wurde mit einer europaweiten Bekanntmachung der Teilnahmewettbewerb für das Vergabeverfahren veröffentlicht. Hierzu konnten sich alle KIS-Hersteller mit etablierten Produkten und Implementierungserfahrung in Krankenhäusern unserer Größenordnung bewerben“.
Die Charité habe transparent angekündigt, „dass nur drei Bieter anhand von vorher kommunizierten Eignungskriterien zum Verhandlungsverfahren eingeladen werden“. Das Vergabeverfahren sei „unter Beachtung aller gesetzlichen Regelungen anbieterneutral und offen“ durchgeführt worden. Zudem habe die Charité „erheblich Ressourcen und Zeit investiert, um mit allen Bietern in vier Verhandlungsrunden gleichermaßen die Anforderungen besprechen zu können“.
Kritiker befürchten, dass US-Gesetze einen Datenabfluss ermöglichen könnten. Laut dem Fachmagazin kma ging bei der Berliner Datenschutzbeauftragten bereits eine anonyme Beschwerde ein, die datenschutzrechtliche Bedenken im Zusammenhang mit Epic formuliert. Jeder Bieter im nun abgeschlossenen Vergabeverfahren musste sicherstellen, dass in einem neuen System die gesetzlichen Datenschutzbestimmungen beachtet und eingehalten werden. Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit hat in ihrem Jahresbericht 2024 auf die gute Zusammenarbeit im Rahmen der Vergabeverfahrensvorbereitung hingewiesen.
Laut einem Sprecher der Charité erfolge „die Verarbeitung von personenbezogenen Daten – insbesondere der Patientendaten – [...] durch die Charité als verantwortliche Stelle. Allein die Charité entscheidet über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung dieser personenbezogenen Daten. Die Daten werden innerhalb der EU gespeichert und durch vertragliche Vereinbarungen wie Standardvertragsklauseln, strenge Zugriffskontrollen und umfassende Verschlüsselung abgesichert“.
Der Softwarebetreiber habe dabei „nur im durch den Vertrag klar geregelten Umfang Zugriff und ist hierbei selbst streng an europäische Datenschutzanforderungen gebunden. Durch diese Kombination aus rechtlichen, technischen und organisatorischen Maßnahmen kann ein angemessenes Schutzniveau gewährleistet werden, das der Dienstleister mit seinen vielen Installationen in Europa seit Jahren bereits in der Praxis beweist, auch wenn er seinen Hauptsitz außerhalb der EU hat“.
Antworten der Charité ergänzt.
(mack)