Gepäppelte Elster stört den Pinguin
Der Linux-Verband hat ein Rechtsgutachten über die staatlich gesponsorte, nur unter Windows lauffähige Steueranmeldungs-Software Elsterformular.exe vorgelegt.
Der Linux-Verband hat auf dem LinuxTag ein Rechtsgutachten (PDF-Datei) über die staatlich gesponsorte, nur unter Windows lauffähige Steueranmeldungs-Software Elsterformular.exe vorgelegt. Nach Auffassung des Rechtsexperten Till Jäger kann man der projektverantwortlichen Oberfinanzdirektion München keine "gezielte Behinderung" der Linux-Anwenderschaft vorwerfen, weil für die elektronische Steuererklärung (Elster) neben dem genannten Windows-Programm auch die plattformübergreifende Elster-II-Schnittstelle mit Codenamen COALA zur Verfügung steht.
Allerdings sieht das Gutachten im kostenlosen Vertrieb von Elsterformular.exe eine Marktstörung -- benachteiligt er doch die gewerblichen Softwareentwickler, die etwa die COALA-Software in ihre eigenen Produkte integrieren und ihre Arbeit honoriert haben wollen. Insbesondere die Softwarehersteller für Linux-Benutzer seien davon negativ betroffen. Daher falle das kostenlose Angebot unter die Generalklausel von Paragraph 3 des Gesetzes gegen unlauteren Wettbewerb (UWG). Die Auftraggeber des Gutachtens verfolgen ein eindeutiges Ziel: "Elster nur für Windows muss ein einmaliger Sündenfall bleiben", erklärte der Verbandsvorsitzende Elmar Geese.
Weitere Konsequenzen werden sich auch kaum aus dem Papier ableiten lassen, dafür kommt es zum einen um Jahre zu spät: Die rechtliche Lage und Software-Verfügbarkeit ist bereits seit 2003 bekannt. Zum anderen sollte sich das Plattform-Problem bis zum Jahresende in Wohlgefallen auflösen: Ab 2006 soll nämlich die Elster-Abwicklung über ein staatlich betriebenes Web-Portal mit eigener Benutzer-Authentifizierung laufen. Wenn sich die Pläne der Finanzbehörden termingerecht umsetzen lassen, wird dann jeder Rechner ungeachtet des Betriebssystems per Web-Browser Kontakt mit den Elster-Servern aufnehmen können. Der Steuerzahler darf sich dann auch noch freuen, dass er endlich vor Spaßvögeln geschützt ist, die zurzeit ungehindert beliebige Steuerdaten in fremdem Namen einreichen können. (hps)