EU-Parlament bei Biometrie für Reisepässe überfahren

Das EU-Parlament verfolgt bei der Einführung von biometrischen Merkmalen in Reisepässen eine andere Linie als der EU-Rat -- der dies aber komplett ignorierte.

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Von
  • Monika Ermert

Etwa zeitgleich zur Entscheidung der Innenminister, die künftig nicht nur ein Digitalfoto, sondern auch Fingerabdrücke als biometrische Merkmale in europäischen Ausweisen und Visa sehen wollen, hat auch das EU-Parlament zu diesem Thema getagt. Dabei sprach sich eine Mehrheit der Mitglieder im Ausschuss für Bürgerliche Freiheiten für klare Grenzziehungen beim Einsatz der Biometrie in den Reisedokumenten aus. Die gleichzeitig tagenden Vertretern des Rates entschieden dagegen parallel für eine Verschärfung der Bestimmungen.

Aus Sicht des Datenschutzes sei die Einführung der Biometrie heikel, schreibt der portugiesische Berichterstatter Carlos Coelho in seinem am Montag dem Ausschuss vorgelegten Bericht. Daher müsse in dem Rechtstext unmissverständlich klargestellt werden, "dass die Daten ausschließlich zur Überprüfung und unter keinen Umständen für andere Zwecke, insbesondere zur versteckten Überwachung verwendet werden dürfen". Letzteres wäre aufgrund der Umsetzung der biometrischen Merkmale in den Reisepässen über RFID-Technik technisch möglich.

Mögliche Gefahren von RFID würdigte der Ausschuss ausführlich und fordert, dass bei der technischen Ausgestaltung Experten mit einbezogen werden, die von der Artikel-29-Gruppe der europäischen Datenschützer ausgewählt werden. "Selbst wenn wir heute davon ausgehen, dass ein solcher Chip zum Beispiel nicht von einem weit entfernten Lesegerät gescannt werden kann, wissen wir nicht, wann die Technologie besser wird", sagt Edith Mastenbroek, sozialdemokratisches Mitglied im Ausschuss. Es liege schlicht kein ausreichend vertrauenswürdiger Vorschlag für die Verschlüsselung der Chip-Daten vor, warnt auch Andreas Dietl, Europa-Direktor bei der European Digital Rights Initiative (EDRI).

Mit Blick auf den Datenschutz fordern die Parlamentarier außerdem, vom Aufbau einer zentralen europäischen Datenbank und von einer automatischen Koppelung an das Dokument 9303 der Internationalen Organisation für zivile Luftfahrt über maschinenlesbare Reisedokumente abzusehen. Ein solches Dokument dürfe in einer Verordnung der Gemeinschaft nicht genannt werden, schreibt der Berichterstatter, "da es stetigen Änderungen unterliegt, die wenig transparent sind und ohne demokratische Legitimation vonstatten gehen". Und schließlich müsse die Integrität unschuldiger Bürger unter allen Umständen geschützt werden. Im Falle unberechtigter Einreiseverweigerungen müssten Bürger rasch über Gründe informiert werden und über die Mittel, dagegen einzuschreiten.

Der parallel zum Parlament tagende Rat hatte offensichtlich ganz andere Sorgen als die Parlamentarier. Während letztere den Rat aufforderten, sich bei der Einführung der biometrischen Daten auf ein einziges verpflichtendes Merkmal zu beschränken, erhöhten die Vertreter der Innenministerien auf zwei und stellten ein drittes, die insbesondere von deutscher Seite geforderte, am Frankfurter Flughafen in Erprobung befindliche Iris-Erkennung, für den Einsatz frei. "Da wir einen Vorschlag für ein zweites verpflichtendes und drittes optionales Merkmal abgelehnt haben, können Sie sicher sein, dass wir das wieder tun werden", kommentierte Mastenbroek diese Entscheidung des Rats. Aus Sicht der Niederländerin ist klar, dass das Parlament zu den neuen Vorschlägen erneut im vollen Umfang gehört wird und dabei erneut Einspruch erheben wird.

Die Mitgliedsländer zeigten erstaunlich wenig Respekt für die Meinung des Europäischen Parlaments, meinte Dietl verwundert. Denn sie hätten eine Entscheidung getroffen, die das gleichzeitige Votum des Parlaments null und nichtig mache. EDRI fordert unabhängig davon, die Einführung der biometrisch nachgerüsteten Pässe und Visa gänzlich abzulehnen. Die britische Organisation Statewatch stellte die Kompetenz des Rates zudem in Frage und kritisierte, dass das Parlament nicht gleichberechtigt beteiligt werde.

Mastenbroek bestätigte, dass das Parlament für ein so genanntes "Codecision"-Verfahren sei: Dann nämlich muss der Rat die Entscheidung der Parlamentarier tatsächlich berücksichtigen. Vorerst, so kritisiert Mastenbroek, würden die Gesetzesverfahren in der so genannten dritten Säule für eine Art "Eurosquash" missbraucht. "Hier können Minister der Mitgliedsländer durchsetzen, was sie in ihren Heimatparlamenten nicht durchsetzen können", meinte Mastenbroek. Neben der Biometrie sei auch die aktuelle Debatte um die Speicherung der Telekommunikationsverbindungsdaten dafür ein Beispiel. Weil Großbritannien den Vorschlag im eigenen Parlament nicht durchsetzen konnte, werde er nun über eine Ratsentscheidung zu EU-Recht gemacht: "Dann geht man wieder nach Hause und sagt, das kommt von der EU."

Der grüne EU-Abgeordnete Daniel Cohn-Bendit hatte heute in der tumultartigen Sitzung nach dem Rückzug der von Barroso vorgeschlagenen EU-Kommission betont: "Wir wollen nicht einfach Schoßhunde irgendeiner Regierung in Europa sein." Während man sich gegen den neuen Kommissionspräsidenten damit am heutigen Mittwoch durchgesetzt hatte, ist der Kampf gegen die "demokratischen Lücken in der dritten Säule" (Mastenbroek) noch nicht ausgestanden. (Monika Ermert) / (jk)