Preiserhöhung bei Amazon Prime: Anmeldung zur Sammelklage jetzt möglich

Die Verbraucherzentrale NRW führt eine Sammelklage gegen eine aus ihrer Sicht unzulässige Preiserhöhung bei Amazon Prime an. Nun kann man sich dafür eintragen.

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Paket mit Amazon-Schriftzug

(Bild: Hadrian/Shutterstock.com)

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This article is also available in English. It was translated with technical assistance and editorially reviewed before publication.

Langjährige Nutzer von Amazons Prime können sich nun für eine Sammelklage der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen eintragen. Darin geht es um eine Preiserhöhung aus dem Jahr 2022, die nach Ansicht der Verbraucherschützer unwirksam ist. Teilnehmer an der Sammelklage können nach aktuellem Stand darauf hoffen, bis zu 60 Euro zurückgezahlt zu bekommen.

Amazon hatte die Preise für seinen Abo-Dienst Prime 2022 erhöht, ohne Nutzer zuvor um explizite Zustimmung zu bitten, werfen die Verbraucherschützer dem Online-Händler vor. Anfang 2025 hat das Landgericht Düsseldorf den Verbraucherschützern zugestimmt: Amazon habe die Preise auf Basis einer Preiserhöhungsklausel in den AGB erhöht, die nicht rechtens war. Die Preiserhöhung sei damit unwirksam.

Daraufhin hat die Verbraucherzentrale NRW beim Oberlandesgericht Hamm eine Abhilfeklage (Az. I-13 VKl 1/25) eingereicht, der sich Nutzer nun anschließen können. Voraussetzung für die Teilnahme ist unter anderem, dass das Prime-Abo vor dem 26.07.2022 abgeschlossen wurde. Ob man sich für die Teilnahme qualifiziert, kann man mit einem Tool der Verbraucherzentralen prüfen.

„Die einseitige Preiserhöhung ohne ausdrückliche Zustimmung der Kund:innen war unzulässig”, sagt Wolfgang Schuldzinski von der Verbraucherzentrale NRW. „Der Gang vor Gericht ist für den Einzelnen aber mühsam, deshalb bieten wir Betroffenen mit der Sammelklage einen einfachen Weg, um unkompliziert und kostenlos ihre Rechte durchzusetzen.”

Amazon hatte den Preis zum 15.09.2022 von 7,99 Euro auf 8,99 Euro bei monatlicher Zahlweise erhöht, bei jährlicher Zahlweise stieg er von 69 auf 89,90 Euro. Im Studentenabo stieg der Preis um 50 Cent bei monatlicher und 10,90 Euro bei jährlicher Zahlung. Die seitdem über den alten Abo-Betrag hinausgehend gezahlten Beträge will die Verbraucherzentrale für alle an der Klage teilnehmenden Nutzer zurückerstreiten. „Je nach Abo-Modell wären das derzeit bis zu ca. 60 Euro“, sagt Schuldzinski. „Abhängig von der Dauer des Verfahrens erhöht sich diese Summe noch.“

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Es handelt sich um eine von mehreren Sammelklagen, die Verbraucherzentralen aktuell gegen Amazon führen. Die Verbraucherzentrale Sachsen klagt parallel gegen die Einführung von Werbung bei Prime Video. Das Klageregister dieser Sammelklage ist seit Mai 2025 geöffnet.

(dahe)