Website-Betreiber wegen Hardware-Meldung abgemahnt

Die Betreiber von TweakPC.de haben nach eigenen Angaben eine Abmahnung erhalten, weil sie eine Nachricht über ein Produkt einer taiwanischen Firma veröffentlichten.

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Die Betreiber der Website TweakPC.de haben nach eigenen Angaben eine Abmahnung erhalten, weil sie eine Nachricht über ein neues Produkt eines taiwanischen Herstellers veröffentlicht haben. Darin war das Gerät vorgestellt und ein Richtpreis in US-Dollar genannt worden. Dieses sei zu dem Zeitpunkt, kurz vor der CeBIT 2004, und später in Deutschland nicht erhältlich gewesen. Vor kurzem sei TweakPC von Anwälten angeschrieben worden, deren Mandant in Deutschland ein Gebrauchsmuster auf das in der Nachricht beschriebene Produkt haben soll. Der Vorwurf lautet, die Nachricht stelle als ein "Anbieten" eine der Benutzungshandlungen dar, die nach Paragraph 11 Abs. 1 Gebrauchsmustergesetz allein mit Zustimmung des Gebrauchsmusterinhabers erfolgen dürfe.

Das vorgestellte Produkt "scheint nun aber nicht vom Gebrauchsmusterinhaber in Deutschland lizenziert zu sein, weshalb es in Deutschland nicht 'angeboten/verkauft' werden darf", schreibt TweakPC unter dem Titel "Der Abmahn-Wahnsinn geht weiter". In einem Schreiben an die Anwälte beruft sich TweakPC nun auf das Recht auf freie Berichterstattung und stellt klar, dass die Betreiber keine Geräte verkaufen oder einführen. Das werde von der Gegenseite als nicht ausreichend angesehen. Sie sehe die Berichterstattung als eine "Werbung von dritter Seite für schutzrechtsverletzende Gegenstände" an und somit als "Marktstörung bzw. -behinderung". TweakPC solle eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abgeben, will der Aufforderung aber nicht folgen. (anw)