Kritik an Datenschutzbestimmungen von eBay

Mit seinen neuen Datenschutzbestimmungen strebt das Online-Auktionshaus mehr Transparenz an. Datenschützer verlangen jedoch Nachbesserungen.

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Lesezeit: 4 Min.
Von
  • Christiane Schulzki-Haddouti

Die Mitte Oktober von eBay neu überarbeitete Einwilligungserklärung sehen Datenschützer der Deutschen Vereinigung für Datenschutz (DVD) als "Persilschein für die beliebige Übermittlung von Nutzerdaten zu beliebigen Zwecken". Die Nutzer könnten anhand von Klauseln wie "soweit dies erforderlich ist" den Umfang und Art der geplanten Verarbeitung und Nutzung ihrer Daten nicht erkennen. Die notwendige Transparenz könne eBay damit nicht herstellen. Wolfgang Weber, betrieblicher Datenschutzbeauftragter bei eBay verteidigte dies gegenüber den VDI-Nachrichten damit, dass die Erforderlichkeit ein Grundprinzip im Datenschutz sei. Der DVD-Vorstandsvorsitzende Thilo Weichert hingegen verlangt von eBay eine Präzisierung der Angaben.

Die DVD kritisiert zudem, dass Nutzer die Speicherung und Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten innerhalb des verzweigten eBay-Imperiums absegnen müssen. Die neue Regelung sieht vor, dass auch Tochterunternehmen wie der Gebrauchtwagenmarkt mobile.de und der weltweite Online-Bezahldienst PayPal die Daten erhalten dürfen. Alle personenbezogenen Daten werden von eBay in den USA verarbeitet. Weber beruhigt: "Bei der Datenverarbeitung in den USA wird genau zwischen den Datenbeständen aus Deutschland und anderen Ländern unterschieden. Nutzer, die bei Ebay.de registriert sind, werden von der amerikanischen Muttergesellschaft nach deutschen Regeln behandelt." eBay hat sich den Prinzipien des zwischen der Europäischen Union und den USA ausgehandelten Safe-Harbor-Abkommens nicht unterworfen. Das Bundesdatenschutzgesetz erlaubt nämlich in Paragraph 4c die Datenübermittlung in ein Land mit einem unangemessenem Datenschutzstandard dann, wenn der Betroffene seine Einwilligung erteilt hat. Weichert vermisst die so nicht mehr durchsetzbaren Auskunftsrechte, auch die Datenschutzkontrolle sei in den USA nicht mehr durchsetzbar: "Der Nutzer ist auf den guten Willen von eBay angewiesen."

Täglich erhält eBay eine Menge Anfragen unterschiedlicher Parteien, die die Herausgabe von Namen und Anschrift von Anbietern und Käufern verlangen. Prinzipiell sieht eBay zum einen keine datenschutzrechtliche Grundlage, die Daten zu übermitteln, und verweist zum anderen darauf, dass man sich auch über den Marktplatz miteinander in Kontakt setzen kann. eBay will verhindern, dass seine Nutzer in strittigen Fällen Selbstjustiz üben. Sie sollen sich deshalb zunächst an die Strafverfolgungsbehörden wenden. Über Akteneinsicht bei der Staatsanwaltschaft seien Name und Anschrift dann legal erhältlich.

Eine Ausnahme macht eBay im Rahmen des "Verifizierten Rechteinhaber Programms". Hier melden Rechteinhaber über eine eidesstattliche Versicherung und spezifische Nachweise wie der Eintragung einer Marke ihre Rechte an bestimmten Produkten an. Vor allem aus der Software-, Musik- und Filmbranche kann eBay hier Teilnehmer verzeichnen. Damit diese "ihre berechtigten Interessen" gegenüber Anbietern von rechteverletzenden Angeboten wahren können, übermittelt eBay auf Anfrage ohne die Einschaltung der Staatsanwaltschaft die Daten an die Rechteinhaber, "damit diese schneller reagieren können", so Weber. In der Regel schicken diese dann den Nutzern eine Abmahnung. So sollen für die Anbieter strafrechtliche Konsequenzen vermieden werden. Für die DVD lässt diese Regelung zu viel Spielraum, Weber verteidigt sie damit, dass man auch Fälle abdecken wolle, "die jetzt noch nicht abzusehen sind." So entstünden bei eBay jeden Tag neue Konstellationen. Für Weichert ist das nicht nachvollziehbar: "Nach zehn Jahren im Geschäft müssen die Eventualitäten kalkulierbar sein."

Ebenfalls im Fokus der Kritik ist die neue Einwilligung für die erweiterte Suchfunktion, die es ermöglicht, abgelaufene Angebote und gegebenenfalls darauf abgegebene Gebote der vergangenen drei Monate anzuzeigen. Weber betont allerdings, dass die Daten zur Verfügung gestellt werden, um Nutzern ein Tool zur Preisgestaltung zur Verfügung stellen zu können. Insbesondere sei es mit der neuen erweiterten Suchfunktion nicht möglich, auf Basis eines Mitgliedsnamens zu suchen. Zudem sei die Überarbeitung der Datenschutzbestimmungen mit der brandenburgischen Datenschutzaufsichtsbehörde abgestimmt; eBay habe damit das Vertrauen in den elektronischen Marktplatz und die Transparenz der Datenverarbeitung steigern wollen. Thilo Weichert zeigt sich davon wenig überzeugt: "Das ist absolut schief gelaufen."

Siehe dazu in c't aktuell:

(Christiane Schulzki-Haddouti) / (anw)