Richter weist Kartellklage gegen GPL zurück

Ein US-amerikanischer Bezirksrichter sieht durch die GNU General Public License keine Kartellrechtsbestimmungen verletzt.

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 342 Kommentare lesen
Lesezeit: 2 Min.

Der US-Amerikaner Daniel Wallace ist vor einem Bezirksgericht im US-Bundesstaat Indiana mit seiner Klage gegen die Free Software Foundation (FSF) – Autor der GNU General Public License (GPL) – gescheitert. Er hatte moniert, die durch die GPL mögliche kostenlose Verfügbarkeit von Softwarekopien sei gleichbedeutend mit Preisabsprachen, die in Paragraph 1 des Sherman Antitrust Act untersagt würden. Wallace klagte im Juni 2005 auf Unterlassung (PDF-Datei), da die GPL die Möglichkeiten für andere Entwickler mindere, mit eigenen Betriebssystemen auf dem Softwaremarkt konkurrieren zu können. Diese Klage wurde bereits im November vorigen Jahres abgewiesen, woraufhin Wallace sie ergänzte. Diese Ergänzung wurde nun von Richter John Daniel Tinder ebenfalls abgewiesen (PDF-Datei).

Tinder konnte in den Vorbringungen des Klägers keinen generellen Verstoß gegen den Sherman Act erkennen. Vielmehr schreibt er in seiner Begründung, die GPL begünstige den freien Wettbewerb und die Distribution von Computer-Betriebssystemen, was sich auf die Verbraucher durch niedrigere Preise, besseren Zugang und mehr Innovation auswirke. Der Richter konnte zwar Wallace' Argument nachvollziehen, er als Individuum habe Probleme, auf dem Softwaremarkt Fuß zu fassen, doch habe er nicht nachweisen können, dass sich die GPL schädlich auf den Markt als solches auswirke.

Es gebe ein "potenzielles Problem", eine Kartellrechtsverletzung festzustellen, wenn die Interessen des Klägers von denen der Konsumenten divergieren, heißt es in der Begründung der Entscheidung weiter. Der Sherman Act sei aber installiert worden, um den Verbrauchern die Vorteile der Preis-Konkurrenz zu sichern. Da Wallace Preisabsprachen zwischen der FSF und IBM, Novell und Red Hat unterstellt, hat er auch gegen die drei Unternehmen Klagen laufen. (anw)