IT-Firma Nutzwerk verklagt Softwarepatentgegner wegen Verleumdung [Update]

Der Förderverein für eine Freie Informationelle Infrastruktur wehrt sich gegen eine Klage des Leipziger Softwareproduzenten, der "Schmähkritik" hinter einer Linkseite zu einer Patentauseinandersetzung zwischen Nutzwerk und Cobion wittert.

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Von
  • Jürgen Kuri

Der Förderverein für eine Freie Informationelle Infrastruktur (FFII) wehrt sich gegen eine Verleumdungsklage des Leipziger Softwareproduzenten Nutzwerk. Die Vorwürfe seien unbegründet und das beim Landgericht Leipzig laufende Verfahren sei daher einzustellen, beantragt der Berliner Rechtsanwalt Hanno Fierdag in einer jetzt eingereichten Erwiderung (PDF-Datei) auf die Anfang Oktober zugestellte Klageschrift der Kanzlei Plesch & Plesch für die IT-Firma. Keinesfalls handle es sich bei der von Nutzwerk inkriminierten Linkseite um eine nicht mehr vom Recht auf freie Meinungsäußerung gedeckte "Schmähkritik", konstatiert Fierdag. Vielmehr sei das Angebot im Rahmen der umfassenden, weithin anerkannten und satzungsgemäßen Aufklärungsarbeiten des Vereins über die "Problematik der Softwarepatente" zu sehen.

Hintergrund des Rechtsstreits ist eine Informationsseite des FFII über eine bizarre Patentauseinandersetzung zwischen Nutzwerk und dem Konkurrenten Cobion, der inzwischen vom US-Anbieter Internet Security Systems geschluckt wurde. Der Förderverein nahm Berichte in heise online und in Telepolis rund um ein vom Bundespatentgericht für nichtig erklärtes Softwarepatent zum Anlass für seine eigene Dokumentation, die hauptsächlich aus Verweisen zu anderen Websites besteht. Die Leipziger stoßen sich nun dabei vor allem an der Überschrift mit dem Titel "Nutzwerk: Zock & Nepp mit Softwarepatenten". Zudem missfällt ihnen sehr, dass die missliebige Seite bei Google in der Ergebnisliste für eine Abfrage des Firmennamens unter den ersten zehn Einträgen zu finden ist.

Die Leipziger Firma hatten dem FFII über ihre Kanzlei im September zunächst eine Abmahnung geschickt. Darin forderten sie Änderungen an der "Abzock-Seite", die Unterzeichnung einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Nachdem der FFII der Abmahnung nicht Folge leistete, schloss sich die Klageerhebung an.

In der Erwiderung führt Fierdag nun aus, dass die beanstandete Seite "lediglich einen völlig untergeordneten Teil des gesamten Webauftritts des Beklagten ausmacht" und lediglich andere Informationsangebote im Web kommentiere. Unter der übergeordneten Adresse stelle der FFII verschiedene Fälle aus dem Bereich der Softwarepatente dar. Die Klage verkürze insofern den Internetauftritt der Beklagten "unzulässig". Es erfolge eine sachliche Auseinandersetzung mit der allgemeinen Problematik und dem Fall Nutzwerk, sodass keinerlei Verletzung des Persönlichkeitsrechts der Klägerin vorliege.

Nicht zu leugnen sei ferner das Scheitern Nutzwerks beim Bundespatentgericht, die -- inzwischen eingestellte -- Strafanzeige gegen den Cobion-Geschäftsführer Lamprecht als Versuch, Cobion zu bedrängen, sowie das Unterlassungsverfahren gegen Cobion wegen der Nutzwerkpatente, mit dem nach Ansicht des Anwalts offensichtlich die notwendige "Verhandlungsbereitschaft" zum Abschluss eines Patentlizenzvertrags herbeigeführt werden sollte. Fierdag vergisst an diesem Punkt eines nicht zu erwähnen: "Pikanterweise wurde dieser Rechtsstreit [gemeint ist die Unterlassungsklage der Nutzwerk GmbH gegen die Cobion AG, Anm. d. Red.] von dem Münchener Rechtsanwalt Günter Freiherr von Gravenreuth für die Klägerin geführt, dessen Kanzlei im Zusammenhang mit dem Raubkopiererskandal um die Internet-Seite www.ftpwelt.com in die Schlagzeilen geriet, weil der damalige Sozius an der gewerbsmäßigen Urheberrechtsverletzung beteiligt gewesen sein soll", führt der Anwalt in seiner Klageerwiderung aus.

Die vom FFII getroffenen Wertungen über die versuchten "Beutezüge" Nutzwerks mit Softwarepatenten sind daher dem Rechtsanwalt zufolge zulässig. Auch bei der Überschrift könne von einer rein diffamierenden Kritik keine Rede sein, zumal "einprägsame und starke Formulierungen" im reizüberfluteten Medium Internet hinzunehmen seien. Wer sich als "Technologieführer" darstelle, müsse sich ferner diesbezüglich auch von Dritten Kritik gefallen lassen. Ob und wann es zu einer Gerichtsverhandlung in Leipzig kommt, ist derzeit noch nicht abzusehen.

Der Artikel enthielt bis zum 19.7.2005 einen Link auf eine Originaldokumentation des FFII. Über die Inhalte dieser Seite ist derzeit ein Rechtsstreit zwischen Nutzwerk und FFII anhängig. Bis zu einer gerichtlichen Klärung des Sachverhalts ist der Heise Zeitschriften Verlag vorläufig gezwungen, diesen Link nicht mehr in diesem Artikel anzugeben.

Mittlerweile hat der FFII seine Dokumentationsseite nutzwerk.ffii.org/index.de.html geändert, sodass der Link in den Artikel wieder eingefügt werden konnte. (jk)