US-Gesetz zum Internet-Jugendschutz erneut auf dem Prüfstand

In Philadelphia wird derzeit wieder über den umstrittenen "Child Online Protection Act" verhandelt. Das Gesetz soll Kinder besser vor Internet-Pornografie schützen, kommt aber einem Pauschalverbot für sexuelle Inhalte im frei zugänglichen Web gleich.

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Von
  • Peter-Michael Ziegler

In Philadelphia hat ein mit Spannung erwartetes Gerichtsverfahren über die Rechtmäßigkeit des sogenannten "Child Online Protection Act" (COPA) in den Vereinigten Staaten begonnen. COPA war 1998 vom damaligen Präsidenten Bill Clinton mit dem Ziel verabschiedet worden, Kinder besser vor der zunehmenden Flut von Internet-Pornografie zu schützen. Laut Gesetz drohen Website-Betreibern bis zu sechs Monate Haft und Geldstrafen von bis zu 50.000 US-Dollar, wenn sie "für Minderjährige schädliches Material" anbieten. Der U.S. Supreme Court hatte die Umsetzung von COPA wegen Verstößen gegen die Verfassung aber ausgesetzt.

Die Bürgerrechtler der American Civil Liberties Union (ACLU) wollen vor dem "United States District Court House for the Eastern District of Pennsylvania" nun erreichen, dass COPA endgültig aus dem juristischen Regelwerk gestrichen wird. Sie wollen nachweisen, dass ein effektiver Kinderschutz im Internet auch über den freiwilligen Einsatz von Filtertechniken möglich ist – so wie es der Supreme Court in seiner Urteilsbegründung vor zwei Jahren vorgeschlagen hatte. Das Justizministerium will hingegen belegen, dass Filter keinen ausreichenden Schutz vor "schädlichen Inhalten" bieten.

Um die eigene Position stärker untermauern zu können, hatte das Justizministerium in den vergangenen Monaten Dutzende von IT-Unternehmen mit Auskunftsbegehren konfrontiert, darunter die Suchmaschinen-Betreiber Google, Yahoo, MSN und AOL. Diese sollten individuelle Suchanfragen-Logs aushändigen, anhand derer die Behörde nachweisen wollte, dass Minderjährige im Internet in extremem Maß mit pornografischem Material konfrontiert werden. Google verweigerte dies aber erfolgreich mit der Begründung, die Datenschutzrechte seiner Nutzer nicht verletzen zu dürfen. Das Justizministerium erhielt deshalb nur eine Zufallsstichprobe von 50.000 im Volltextindex der Suchmaschinen verzeichneten Adressen.

Regierungs-Anwalt Eric Beane erklärte bei der Eröffnungssitzung in Philadelphia, dass man aber dennoch ausreichend Beweise dafür habe, dass der Einsatz von Filtertechniken keinen ausreichenden Kinder- und Jugendschutz gewährleisten könne. Selbst mit Filtern komme immer noch ein "schockierendes Maß" an pornografischem Material zu den Minderjährigen durch. Das stärkste Argument der ACLU dürfte hingegen sein, dass ein Pauschalverbot für sexuelle Inhalte im frei zugänglichen Web – also auch erotische Literatur, journalistische Berichterstattung über Verstöße gegen die sexuelle Selbstbestimmung wie im Irak oder pädagogische Sexualerziehung – gegen das in der US-Verfassung verbriefte Recht auf freie Meinungsäußerung verstößt. Eine Entscheidung wird nicht vor Ende November erwartet. (pmz)