IT-Kompetenzen zwischen Ministerien abgesteckt

Knapp fĂĽnf Wochen nach dem Regierungswechsel wurden letzte Woche die Kompetenzfelder endgĂĽltig abgesteckt.

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Von
  • Arne Mertins

Knapp fĂĽnf Wochen nach dem Regierungswechsel wurden letzte Woche die Kompetenzfelder endgĂĽltig abgesteckt.

Nachdem Oskar Lafontaine wichtige Kompetenzen aus dem Wirtschaftsministerium abgezogen hatte, bekommt dieses nun einige Bereiche aus dem Forschungsministerium. Vor allem solche Förderprogramme werden nun ans Wirtschaftsministerium abgegeben, die direkt mit der Markteinführung neuer Produkte zu tun haben. Dazu gehört auch die Förderung kleinerer und mittlerer Unternehmen in der IT-Branche, nicht jedoch der forschungsnahe Bereich, aus dem beispielsweise die GMD oder das Deutsche Forschungsnetz gefördert werden.

Die Rechtsabteilung im Forschungsministerium, die bislang für das Informations- und Kommunikationsdienstegesetz (IuKDG) zuständig war, wechselt mit ihren fünf Mann jetzt auch zum Wirtschaftsministerium. Ebenso ein Mann, der bislang mit rund 50 Millionen Fördermitteln für Pilotprojekte in Sachen "digitaler Signatur" zuständig war.

Mit dem Personalwechsel wittern die Teile der IT-Branche Morgenluft, die ihre ökonomischen Interessen in der Gestaltung des IuKDG bislang vernachlässigt sahen. Im nächsten Jahr kommt das IuKDG wieder auf den Prüfstand - jetzt unter der neuen Ägide des Wirtschaftsministeriums. Es gibt einige Ungereimtheiten, die ein Nachtunen erfordern: Schwierig ist z.B. die Zuordnung von Tele- und Mediendiensten.

Die SPD-Bundestagsfraktion empfahl immerhin in einem Sondervotum die Einrichtung eines Bund-Länder Kommunikationsrates, um die Zuständigkeiten zu koordinieren und die bestehende Zersplitterung wenigstens etwas zu mildern.

Ebenfalls zur Klärung stehen anwendungsbezogene Fragen an, die im Wirtschaftsministerium vermutlich mehr Gehör finden werden: In Diskussion sind der spätestens seit dem Somm-Urteil umstrittene Paragraph 5 des Teledienstegesetzes zur Inhalteverantwortlichkeit der Provider. Zudem muß eine Lösung gefunden werden für die mangelhafte Umsetzung datenschutzrechtlicher Grundsätze, wie die elektronische Einwilligung in die Weitergabe personenbezogener Daten oder die Frage der Datenminimierung. Ungeklärt auch die Haftung bei Verwendung digitaler Signaturen oder die Verantwortlichkeit für Angebote bei automatischen Speicherverfahren. (Christiane Schulzki-Haddouti)

Telepolis: Kommt die "virtuelle APO"?, von Christiane Schulzki-Haddouti. (ame)