Vorsicht, Kunde: Mobilfunkanbieter Lebara verzögert Vertragsende
Für die Kündigung von Telekommunikationsverträgen gibt es gesetzliche Fristen. Anbieter Lebara hält sich nicht in jedem Fall daran.
Andreas Wodrich / heise medien
- Tim Gerber
Seit August hatte Maurice S. einen Mobilfunkvertrag beim Anbieter Lebara im Tarif „Hello! 5 + Flex“, der laut obligatorischer Zusammenfassung monatlich kündbar sein sollte. Am 10. November kündigte Maurice S. den Vertrag per E-Mail, weil er einen für ihn günstigeren Anbieter gefunden hatte, zu dem er alsbald wechseln wollte. Am kommenden Tag bestätigte Lebara ihm die Kündigung: „Deine Anfrage wurde erfolgreich bearbeitet“, hieß es in der E-Mail: „Dein Vertrag wird vollständig am 31.12.2024 gekündigt“.
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Passte alles, bis auf das Datum. Denn die Kündigungsfrist von einem Monat endet nach gesetzlicher Definition am 10. Dezember. (Maßgebliche Vorschriften sind § 187 Abs. 1 und § 188 Abs. 2 BGB). Maurice S. wandte sich deshalb noch am selben Tag per Chat an den Kundenservice von Lebara. Eine Mitarbeiterin teilte ihm mit, sie habe das geprüft: „Die Kündigung erfolgte im November, sodass der Vertrag bis zum Ende des nächsten Monats gültig sein sollte“, schrieb sie ihm darauf in den Chat.
Maurice S. wies sie darauf hin, dass der Vertrag laut den AGB „jederzeit mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden“ könne. Doch das ließ die Kundenbetreuerin im Chat unbeeindruckt. Sie bestand auch im weiteren Verlauf darauf, dass der Vertrag durch die Kündigung erst zum Monatsende auslaufe.
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