Wirtschaftsministerium sichert mehr Datenschutz beim Arbeitslosengeld II zu

Das Bundeswirtschaftsministerium reagiert auf erneute massive Kritik von Datenschützern am Verfahren für das neue Arbeitslosengeld II.

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Von
  • Christiane Schulzki-Haddouti

Das Bundeswirtschaftsministerium will nach massiver Kritik von Datenschützern das Verfahren für das neue Arbeitslosengeld II datenschutzfreundlicher gestalten. Die bis zum heutigen Freitag tagende 68. Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder hatte in einer Entschließung "erhebliche datenschutzrechtliche Mängel" beanstandet. Zum einen soll die Bundesagentur beim Ausfüllen der Fragebögen sicherstellen, dass nur die im konkreten Einzelfall wirklich erforderlichen Daten erhoben werden. Zum anderen ist das eingesetzte EDV-Verfahren nicht datenschutzkonform. Das Großprojekt Arbeitslosengeld II erhielt wegen seiner Implikationen beim Datenschutz heute sogar einen Big Brother Award.

Die so genannten "Ausfüllhinweise zum Antragsvordruck Arbeitslosengeld II", die die Bundesagentur für Arbeit seit Ende September zur Verfügung stellt, hat bereits viele Bedenken der Datenschutzbeauftragten aufgegriffen. Doch diese Hinweise dürften nicht mehr alle Betroffenen erreichen. "Umso wichtiger ist es, dass die örtlich zuständigen Leistungsträger die verbindlichen Ausfüllhinweise beachten und die antragstellenden Personen, die ihren Antrag noch nicht eingereicht haben, vor der Abgabe auf diese hingewiesen werden", forderten die Datenschützer. Überschüssige Daten von Personen, die ihren Antrag früher gestellt haben, seien zu löschen.

Als "problematisch" bezeichneten die Datenschützer auch die zu weit gehenden Zugriffsrechte der Mitarbeiter bei der Leistungsberechnungs-Software. So werden bundesweite Zugriffe auf die zentrale Personendatenverwaltung nicht protokolliert. Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar erklärte, dass nicht nur Mitarbeiter der Arbeitsagenturen, sondern auch die in Arbeitsgemeinschaften mit den Agenturen verbundenen Kommunen Zugriff auf die Antragsdaten hätten. Er forderte deshalb neben einer Protokollierung die Einrichtung einer strikten Zugriffsbegrenzung. Mitarbeiter sollten nur dann an die Daten der Antragsteller kommen, wenn sie diese wirklich benötigen. Umgesetzt werden könnte dies beispielsweise mit Hilfe der erst für 2007 geplanten Jobcard.

Die Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder forderten die Bundesagentur deshalb auf, die notwendigen Schritte unverzüglich einzuleiten und nähere Auskunft über den Stand des Verfahrens zu erteilen. Zum Jobcard-Verfahren selbst wollen sie die Realisierbarkeit einer Ende-zu-Ende-Verschlüsselung auf der Grundlage eines neutralen Gutachtens untersuchen lassen. Das bislang geplante Jobcard-Verfahren sieht die Einschaltung einer zentralen Speicherstelle vor .

Bundeswirtschaftsminister Wolfgang Clement ließ umgehend zusichern, dass die Bedenken ausgeräumt werden sollen. Alle Beteiligten seien sich einig, dass zum Schutz von persönlichen Informationen Zugriffsdaten protokolliert werden müssen. So habe die Bundesagentur zugesagt, diese Protokollierung der Zugriffe so schnell wie möglich einzurichten. Derzeit werde an der technischen Umsetzung gearbeitet. Das Wirtschaftsministerium werde darauf hinwirken, dass die Bundesagentur diese Zusage einhalte und die Protokollierung sobald wie möglich erfolge. Die Priorität setzt das Bundeswirtschaftsministerium aber auf die Basisfunktionen: "Das Wichtigste ist, dass alle Empfänger des künftigen Arbeitslosengeld II zu Beginn des Jahres die ihnen zustehende Leistung pünktlich erhalten." (Christiane Schulzki-Haddouti) / (jk)