Verwaltungsgericht stoppt erneut neues Computersystem bei hessischer Polizei
Das Wiesbadener Verwaltungsgericht gab diesmal einer Klage der Personalräte des Polizeipräsidiums Westhessen und der Hessischen Polizeischule statt, die sich bei der Einführung übergangen fühlten.
Das Wiesbadener Verwaltungsgericht hat abermals die Einführung des neuen Computersystems SAP R/3 in hessischen Polizeibehörden gestoppt. Entsprechende Angaben der Gewerkschaft der Polizei bestätigte das Gericht heute. Es gab einer Klage der Personalräte des Polizeipräsidiums Westhessen und der Hessischen Polizeischule statt, die sich bei der Einführung übergangen fühlten.
Im Mai hatte das Wiesbadener Gericht in einem ähnlichen Fall schon den Personalvertretungen dreier anderer Polizeibehörden Recht gegeben. Die Richter waren der Auffassung, das Programm weise erhebliche Mängel auf und gefährde das Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Zudem seien die Beteiligungsrechte der Personalvertretungen verletzt worden. Der Kasseler Verwaltungsgerichtshof hob die Entscheidung jedoch später auf. (pmz)