USA verbieten alle neuen Router für Verbraucher

Ab sofort lassen die USA nur noch im Inland hergestellte Router für Verbraucher zu. Solche Modelle gibt es aber nicht.

vorlesen Druckansicht 575 Kommentare lesen
Fritzbox 7590 AX

Beispielfoto einer Fritzbox. Sie wurde in Berlin entwickelt und wird selbstbewusst in Europa hergestellt. Damit hat sie keine Chance auf Zulassung in den USA mehr.

(Bild: heise medien)

Update
Lesezeit: 5 Min.
Inhaltsverzeichnis
close notice

This article is also available in English. It was translated with technical assistance and editorially reviewed before publication.

Die USA lassen ab sofort keine neuen Router für den Verbrauchermarkt zu, sofern sie nicht in den USA hergestellt sind. Damit hat die Regulierungsbehörde FCC am Montag (Ortszeit) den Markt schockiert. Gemeint ist nicht nur der Zusammenbau; vielmehr muss die gesamte Herstellungskette, vom Design über Chips bis zur Software, ausschließlich in den USA liegen und von Firmen mit US-Eigentümern und -Management gestellt werden. Dies betrifft sowohl Router mit als auch ohne Funk.

Als Grund für das umfassende Verbot wird Nationale Sicherheit genannt. Das Problem: Wir haben noch keine Routermodelle für Verbraucher gefunden, die in Stückzahlen komplett in den USA hergestellt werden.

Bereits zugelassene Modelle dürfen laut FCC (Federal Communications Commission) weiter genutzt und verkauft werden. Allerdings führt das Verbot, in Verbindung mit einer Regeländerung vom Dezember, dazu, dass auch Updates von Firmware oder Software für bereits zugelassene Modelle ab sofort unzulässig wären. Eine Ausnahmegenehmigung erlaubt bestimmte Softwareupdates noch bis 1. März 2027.

Die Ausnahme gilt offenbar nicht für Updates, die neue Funktionen mit sich bringen. Aber Sicherheitslücken dürfen vorerst noch geschlossen und Kompatibilitätsprobleme mit Betriebssystemen noch gelöst werden. Ob diese Genehmigung für eingeschränkte Software- oder Firmwareupdates Anfang 2027 verlängert wird, bleibt abzuwarten.

Ausnahmegenehmigungen sind möglich, aber mit so hohen Auflagen verbunden, dass sich das nur wenige Hersteller antun dürften. Für jedes Modell ist ein eigener Antrag erforderlich. Das gilt sowohl für Router, die in den allgemeinen Vertrieb gelangen, als such solche, die von Internetprovidern an Kunden verteilt oder über den Großhandel zum Einsatz in Unternehmen verkauft werden.

Als Erstes müssen im Antrag umfangreich Angaben zu Firmenstruktur, Partnern und etwaigen Joint Ventures, Eigentümern ab fünf Prozent, Management und jeglicher möglicher Einflussnahme durch ausländischer Regierungen gemacht werden. Darauf folgt die Offenlegung wettbewerbsrelevanter Umstände: Alle Bestandteile (bill of materials) samt jeweiligem Herkunftsland, die Inhaber aller relevanten Immaterialgüterrechte, wer für Software-Updates zuständig ist, wo genau die Router hergestellt, zusammengebaut und getestet werden, woher Firmware und Software kommen, Angaben zu allen Single Points of Failure in der Lieferkette samt Alternativplänen und vor allem eine Rechtfertigung, warum das Gerät nicht in den USA hergestellt wird, warum die konkreten ausländischen Bezugsquellen gewählt wurden und welche Alternativen es dafür gibt.

Videos by heise

Schließlich muss jeder Ausnahmewerber einen "detaillierten, zeitlich verpflichtenden Plan zur Etablierung oder Erweiterung der Produktion in den USA" für den jeweiligen Router vorlegen. Das muss detailliert sein, samt bereits ausgegebener und geplanter Investitionssummen, Geldquellen und exakter Zeitreihen und Meilensteine. Im Genehmigungsfall sind quartalsweise Fortschrittsberichte Pflicht, zudem muss in jedem weiteren Antrag Rechenschaft über die Fortschritte bei den Verpflichtungen aus früheren Genehmigungen gelegt werden.

Der Antrag muss entweder beim Verteidigungsministerium oder beim Ministerium für Heimatsicherheit eingebracht werden. Etwaige Genehmigungen werden nur zeitlich befristet erteilt. Einerseits können sich die Umstände ja ändern, andererseits ist das ein Druckmittel, um die Verlagerung der Produktion in die USA sicherzustellen. Und das ist umfasend gemeint: „Herstellung umfasst generell alle wesentlichen Etappen, samt Herstellung, Zusammenbau, Design und Entwicklung.“

Das Konzept orientiert sich ausdrücklich am Verbot neuer ausländischer Flugdrohnenmodelle, das die FCC kurz vor Weihnachten verkündet hat. Vor einer Woche hat die Behörde die ersten Ausnahmegenehmigungen erteilt: Drei Flugdrohnenmodelle und ein Software Defined Radio für Flugdrohnen dürfen um Vertriebserlaubnis bis Jahresende ansuchen.

Dass sich der Aufwand bei Routern für den Verbrauchermarkt, die in der Regel nur geringe Margen abwerfen, rechnet, ist zu bezweifeln. Das führt zur Frage, was die FCC genau unter Routern für den Verbrauchermarkt (consumer-grade routers) versteht. Dazu verweist die Behörde zunächst auf die veröffentlichte Zusammenfassung einer Feststellung nicht genannter US-Geheimdienste, die wiederum auf eine Publikation des US-Normungsinstituts NIST (National Institute of Standards and Technology) Bezug nimmt.

Das NIST hat im September 2024 Vorschläge zur Stärkung der – unbestritten bescheidenen – IT-Sicherheit bei Routern unterbreitet (NIST IR 8425A). Darin heißt es: "Routers forward data packets, most commonly Internet Protocol (IP) packets, between networked systems." Zu Deutsch: "Router leiten Datenpakete weiter, meistens nach dem Internet Protokoll (IP), zwischen vernetzten Systemen." Mehr sagt auch die FCC nicht dazu.

Das umfasst eine große Bandbreite an Geräten, von WLAN-Repeatern bis zu Smartphones, und hängt auch von deren konkreten Einsatz ab. Was genau gemeint ist, hängt vielleicht von der Stimmung bei der FCC ab. Sie nennt diverse Probleme und IT-Angriffe, die durch Sicherheitslücken in Routern begünstigt worden sind. Dabei spricht sie durchwegs von "ausländischen" Router, was stimmt, weil es ja keine nach FCC-Definition inländischen gibt. Argumente, wonach hypothetisch in den USA hergestellte Router sicherer wären, bringt die Behörde nicht vor.

Gleichzeitig weist die FCC darauf hin, für das Verbot nicht zuständig zu sein, sondern nur für dessen Bekanntgabe und Durchsetzung. Der Befehl dazu komme von den nicht genannten US-Geheimdiensten. Dennoch begrüßt FCC-Vorsitzender Brendan Carr den Befehl ausdrücklich und zeigt sich erfreut, im Ausland hergestellte Router auf die Verbotsliste gesetzt zu haben.

heise online hat die FCC gefragt, ob sie Open Source Software als im Inland hergestellt einstuft.

Empfohlener redaktioneller Inhalt

Mit Ihrer Zustimmung wird hier ein externer Preisvergleich (heise Preisvergleich) geladen.

Ich bin damit einverstanden, dass mir externe Inhalte angezeigt werden. Damit können personenbezogene Daten an Drittplattformen (heise Preisvergleich) übermittelt werden. Mehr dazu in unserer Datenschutzerklärung.

Update

Wir haben den Beitrag umfangreich ergänzt.

(ds)