Internet-Kriminalität in Brandenburg 2004 stark gestiegen
Fast die Hälfte der Verfahren betreffe Betrug oder Computerbetrug. Hier sei ein auffällig starker Anstieg von Strafanzeigen wegen missbräuchlichen Einsatzes von Dialern zu verzeichnen, erklärte die Staatsanwaltschaft Cottbus.
Die Internet-Kriminalität im Land Brandenburg ist im vergangenen Jahr stark gestiegen. Bei der Schwerpunktabteilung der Staatsanwaltschaft Cottbus zur Bekämpfung von Computer- und Datennetzkriminalität seien im Geschäftsjahr 2004 mehr als 4000 neue Verfahren gegen bekannte Beschuldigte anhängig gewesen, teilte das Justizministerium in Potsdam am Mittwoch mit. Damit habe sich die Arbeit der Ermittler im Vergleich zum Vorjahr 2003 mehr als verdoppelt.
Fast die Hälfte der Verfahren sei wegen der Tatvorwürfe des Betruges oder Computerbetruges erfasst. Hier sei ein auffällig starker Anstieg von Strafanzeigen wegen missbräuchlichen Einsatzes von Dialern zu verzeichnen, also von Einwahlprogrammen, die eigentlich zur Abrechnung kostenpflichtiger Inhalte im Internet gedacht sind. Steigende Tendenz hätten auch Ermittlungsverfahren im Zusammenhang mit betrügerischen Angeboten auf Internet-Auktionsplattformen, von denen mehrere aus dem Ausland kamen. Deshalb habe die Staatsanwaltschaft mehrere Projekte mit internationaler Beteiligung zur Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen den Strafverfolgungsbehörden realisiert. Die Cottbuser Schwerpunktabteilung war im Dezember 2000 errichtet worden und ist im Bundesgebiet einmalig.
Wachsende Bedeutung haben nach Ministeriumsangaben solche Verfahren erlangt, in denen sich die Täter bei Bestellungen im Internet der Personalien und Bankdaten fremder Personen bedienten. Etwa 30 Prozent der Verfahren betrafen urheberrechtliche Verstöße, die vor allem auf ungenehmigtem Laden von Musik- und Filmdateien aus dem Internet beruhten. Unverändert hohen Stellenwert habe die Bekämpfung des Verbreitens pornografischer Schriften. Darauf entfielen knapp 20 Prozent der Ermittlungsverfahren. Mit einem Anteil von etwa drei Prozent wurden Verfahren wegen Straftaten mit rechtsradikalem Hintergrund anhängig. Sie betreffen im Wesentlichen Delikte wie das Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen und Volksverhetzung. (dpa) / (jk)