Informationsfreiheit kann in Mecklenburg-Vorpommern teuer werden

Laut der Auslagenverordnung für das Informationsfreiheitsgesetz im nordöstlichsten Bundesland sind bei besonderem Aufwand bis zu 1000 Euro für Behördenauskünfte zu berappen, die im Extremfall noch erhöht werden könnten.

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Laut der jetzt verkündeten Verordnung über Gebühren und Auslagen nach dem Informationsfreiheitsgesetz Mecklenburg-Vorpommern sind bei besonderem Aufwand bis zu 1000 Euro für Behördenauskünfte zu berappen, die im Extremfall sogar noch erhöht werden könnten. "Für Amtshandlungen nach dem Informationsfreiheitsgesetz werden Gebühren und Auslagen erhoben, sofern es sich nicht um einfache Auskünfte oder Einsichtnahmen handelt", teilt der Innenminister des nordöstlichsten Bundeslandes, Gottfried Timm (SPD), lapidar mit. Die Höhe richte sich nach dem Verwaltungsaufwand, der interessierte Bürger zahle also für die von ihm veranlassten Anfragen und Auskünfte. Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, Karsten Neumann, hält dagegen: "In dieser Form dient die Gebührenverordnung offensichtlich in rechtswidriger Weise dem Ziel, Bürger von einer Antragstellung abzuhalten."

Dem Bürgerrechtsvertreter erscheint vor allem nicht nachvollziehbar, "warum in der Informationskostenverordnung eine Öffnungsklausel zur Höhe der Gebühren vorgesehen ist". Danach könnten die Gebühren den ohnehin viel zu hohen Maximalbetrag von 1000 Euro noch übersteigen, wenn ein "höherer als ein außergewöhnlicher Verwaltungsaufwand" erforderlich ist. Welche enormen Tätigkeiten die Verordnung damit meine, bleibe unklar. Die vom Innenministerium besonders gelobte Einführung einer vorläufigen, für mehr Transparenz sorgenden Kostenaufstellung bei den zu erwarteten Gebühren lasse zudem angesichts eines dafür angesetzten Mindestbetrags von 200 Euro die Einkommenssituation der Bürger in dem nicht gerade reichen Bundesland außer acht. Dies gelte auch für die Tatsache, dass die vorgesehen Gebühren im Vergleich zu der ebenfalls bereits kritisch beäugten Gebührenverordnung zum Informationsfreiheitsgesetz des Bundes "grundsätzlich verdoppelt" worden seien.

Laut dem Erlass für Mecklenburg-Vorpommern können bis zu 1000 Euro Gebühren jeweils für Auskunft, Herausgabe von Kopien oder Akteneinsicht gefordert werden. Beträge zwischen 50 und 1000 Euro werden bei umfangreichem oder außergewöhnlichem Aufwand etwa für die Abtrennung, Schwärzung oder Aussonderung von geschützten Daten fällig. Paragraph drei der Verordnung gibt der Verwaltung überdies die Möglichkeit, ebenfalls kumulativ bei einem noch höheren Aufwand die stolzen Summen ohne feste Vorgabe weiter anzuheben. Laut Dieter Hüsgen von der Organisation Transparency International ist es denkbar, dass in einzelnen Fällen Gebühren von zusammen über 2000 Euro gefordert werden könnten.

Transparency Deutschland hatte im Vorfeld der Bekanntgabe der Verordnung, die rückwirkend zum 29. Juli in Kraft getretenen ist, den Innenminister gebeten, in Anbetracht der sozialen Verhältnisse in Mecklenburg-Vorpommern einen unter 500 Euro liegenden Höchstbetrag für Auskunft oder Akteneinsicht und Erstellung von Kopien, etwa in Höhe von 300 Euro, festzulegen. Eine Anhäufung verschiedener Gebührentatbestände sollte in der Gebührenordnung zudem vermieden und jeder Antragsteller vorab über die anfallenden Kosten informiert werden, empfahl die Anti-Korruptionsorganisation. Eine Antwort erhielt sie bislang nicht.

Das Gesetz für die Regelung des Zugangs zu Informationen der Landesbehörden in Mecklenburg-Vorpommern trat Ende Juli in Kraft. Es räumt zunächst jedem Interessierten ohne weitere Voraussetzungen ein Recht auf Einsicht in die Akten aller öffentlichen Stellen des Landes einschließlich privatrechtlichen Unternehmen in öffentlicher Hand ein. Es gelten aber Einschränkungen, etwa wenn "fiskalische Interessen" der Regierung "im Wirtschaftsverkehr" beeinträchtigt werden könnten. Darüber hinaus nimmt das Regelwerk auch Gerichte, Strafverfolgungs- und Strafvollstreckungsbehörden oder den Landesrechnungshof von den Informationsrechten aus und definiert im Einklang mit dem Akteneinsichtsgesetz des Bundes geschützte Datenbereiche etwa rund um Geschäftsgeheimnisse und personenbezogene Informationen.

Zur Informationsfreiheit in Deutschland siehe auch:

(Stefan Krempl) / (jk)