EU-Urteil gegen pauschale Urheberrechtsabgabe

In einem Urteil hat der Europäische Gerichtshof die pauschale Erhebung einer Urheberrechtsabgabe auf Datenträger und Vervielfältigungsgeräte für unzulässig erklärt. Die Regelungen müssten zwischen privatem und geschäftlichem Einsatz unterscheiden.

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Von
  • Christian Kirsch

Nach der EU-Richtlinie 2001/29/EG (PDF) dürfen grundsätzlich nur Urheber, Künstler und Hersteller ihre Ton- und Bildwerke vervielfältigen. Mitgliedsstaaten können jedoch private Kopien gestatten, wenn sie gleichzeitig den Rechteinhabern einen "gerechten Ausgleich" dafür gewähren. Dies geschieht unter anderem in Deutschland, Frankreich und Spanien durch eine "Urheberrechtsabgabe", die auf Medien wie CD-Rohlinge und auf Geräte wie Drucker zu bezahlen ist.

In einem Urteil hat der Europäische Gerichtshof (EUGH) nun entschieden, dass eine solche Urheberrechtsabgabe nicht pauschal erhoben werden dürfe. Zu unterscheiden sei zwischen der Nutzung der Medien beziehungsweise Geräte zu beruflichen oder privaten Zwecken. Da die Abgabe einen Ausgleich für durch Privatkopien entgangene Einnahmen schaffen soll, dürfe sie nur erhoben werden, wenn es um den privaten Einsatz von Medien oder Geräten geht. In diesem Fall sei es allerdings nicht erforderlich, die Nutzung zum Anfertigen von Kopien nachzuweisen. Eine pauschale Entschädigung jedoch, die auch für geschäftlich genutzte Medien und Geräte anfällt, sei mit dem "gerechten Ausgleich" für Privatkopien nicht zu vereinbaren.

Es handelt sich um eine Vorabentscheidung auf Ersuchen eines spanischen Provinzgerichts. Hintergrund ist die Klage des spanischen Autorenverbandes SGAE gegen die Firma PADAWAN, die Rohlinge und MP3-Player vertreibt. In der ersten Instanz war die Firma zur Zahlung von rund 16.000 Euro verurteilt worden. Der EUGH weist darauf hin, dass es nun Sache des spanischen Gerichts sei, die Übereinstimmung des nationalen Rechts mit der EU-Richtlinie zu beurteilen. Allerdings sei der Begriff "gerechter Ausgleich" für alle EU-Staaten gleich auszulegen, die eine Privatkopie gestatten. Grundsätzlich spreche auch nichts dagegen, diesen Ausgleich von den Geräte- und Medienherstellern statt den Endkunden zu verlangen. (ck)