Dubioser Verein mahnt massenhaft eBay-Händler ab

Der Schweizer Verein "Ehrlich währt am längsten" mahnte hunderte deutsche eBay-Händler wegen angeblicher Wettbewerbsverstöße ab.

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Von
  • Holger Bleich

Ein Verein Namens "Ehrlich währt am längsten" überzieht dieser Tage gewerbliche eBay-Händler mit Abmahnungen wegen angeblicher Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht. In seinen offensichtlich aus Textbausteinen gezimmerten Rechtsbelehrungen moniert der Verein vermeintlich falsch gestaltete Widerrufsbelehrungen oder fehlende Geschäftsbedingungen. Die Abmahnungen sind sämtlich auf den 19. Oktober datiert und mit einer Antwortfrist zum 31. Oktober belegt.

Axel Gronen, Betreiber von wortfilter.de, hat sich sofort nach Bekanntwerden der Abmahnwelle als Sammelpunkt für Betroffene angeboten. Mittlerweile liegen ihm 450 fast wortgleiche Anschreiben des Vereins vor, berichtet er. Aufgrund der Aktenzeichen-Nummerierung sei wahrscheinlich, dass der Verein tatsächlich mehr als 2000 eBay-Händler abgemahnt hat. Für jede Rechtsbelehrung stellt er eine "Kostenpauschale" von 146,16 Euro in Rechnung. Auf dem beigelegten Überweisungsträger gibt der Verein als Empfänger ein "Inkassounternehmen" an, das nicht existiert.

Der Verein "Ehrlich währt am längsten" sitzt in der Stadt Zug (Schweiz), wo er seit dem 17. Oktober ins Handelsregister eingetragen ist. Die Abmahnungen wurden allerdings von der "Geschäftsstelle Deutschland" in Sandkrug nahe Oldenburg versandt. Weil eine Nachfrage von heise online bei der im Briefkopf angegebenen Telefon- und Faxnummer jeweils unbeantwortet blieb, erkundigten wir uns an anderer Stelle, woher der Verein seine angeblich vorhandene Legitimation zur Massenabmahnung beziehen könnte.

Das Bundesverwaltungsamt führt eine Liste, in der alle qualifizierten Verbände nach Paragraph 4 des Unterlassungsklagengesetzes (UKlaG) geführt sind. Auf Nachfrage erklärte die zuständige Sachbearbeiterin: "In die Liste werden nur Verbände eingetragen, zu deren satzungsgemäßen Aufgaben die Wahrnehmung der Interessen der Verbraucher durch Aufklärung und Beratung gehört. Eine berechtigte Abmahnung nach dem UKlaG liegt in diesem Fall daher nicht vor." Der Verein sei in der Liste nicht zu finden.

Der Verein selbst erklärt auf seiner Homepage, er beziehe die "Aktivlegitimation" für Abmahnungen aus dem Paragrafen 8 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG). Danach steht denjenigen Verbänden ein Recht auf Unterlassungsanspruch zu, zu deren Mitgliedern "eine erhebliche Zahl von Unternehmern angehört, die Waren oder Dienstleistungen gleicher oder verwandter Art auf demselben Markt vertreiben." Nach eigenen Angaben hat der Verein 26 Mitglieder, ob diese allerdings alle bei eBay.de gewerblich ähnliche Waren anbieten wie die Abgemahnten, ist dahingestellt, denn der Verein will seine Mitglieder nicht nennen.

Eine Nachfrage bei der Industrie- und Handelskammer (IHK) Oldenburg ergab: Tatsächlich hatte ein deutscher Verein "Ehrlich währt am längsten" Anfang August 2006 beantragt, unter der jetzigen Adresse der "deutschen Geschäftsstelle" ins Vereinsregister des Bezirks Oldenburg aufgenommen zu werden. Weil die IHK böse Vorahnungen hatte und diese dem zuständigen Notar weitergab, wurde der Antrag kurze Zeit später zurückgezogen. Zur selben Zeit warb der Verein in Gründung über Annoncen freie Mitarbeiter im Oldenburger Umkreis an, die in Heimarbeit offenbar gezielt nach Verstößen gegen das Wettbewerbsrecht bei eBay-Versteigerungen suchen sollten. Nach Aussage eines solchen Mitarbeiters habe der Verein pro Fund 50 Cent Provision ausgelobt.

Nach anfänglicher Ratlosigkeit hat sich mittlerweile eine breite Front gegen die Abmahnwelle im Web gebildet. Bernd Seifert, Rechtsreferent bei der IHK Oldenburg, empfiehlt Betroffenen, sich mit der örtlichen IHK in Verbindung zu setzen, damit die Fälle gesammelt und dokumentiert werden können. Wegen Betrugsverdachts sind bei der Staatsanwaltschaft Oldenburg inzwischen mehrere Strafanzeigen eingegangen. Der Münchner Rechtsanwalt Max-Lion Keller schickte dem Verein stellvertretend für mehr als 250 Mandanten bereits eine Abmahnungserwiderung (PDF) und bereitet derzeit eine negative Feststellungsklage vor. (hob)