ACTA-Kritiker: EU-Parlament soll auf Änderungen bestehen

Zivilgesellschaftliche Organisationen haben die Volksvertreter aufgefordert, auf Klarstellungen und Korrekturen bei dem geplanten Vertrag zur stärkeren Durchsetzung der Rechte an immateriellen Gütern zu bestehen..

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Zivilgesellschaftliche Organisationen und Mittelstandsvereinigungen haben das EU-Parlament aufgefordert, auf Klarstellungen und Korrekturen am geplanten Anti-Piraterie-Abkommens ACTA zu bestehen. Die vorgesehene Schlussfassung des Vertrags stelle zwar eine "deutliche Verbesserung" gegenüber der ersten veröffentlichten Version vom April dar, schreibt die US-Gruppierung "Knowledge Ecology International" (KEI) in einem offenen Brief an die Volksvertreter, verweist dabei aber auf offene Fragen.

Im Einzelnen seien die geplanten Bestimmungen für Schadensersatz und einstweilige Verfügungen besonders problematisch, warnt die Organisation. Dabei würden zur Bemessung auch die unverbindlichen Preisempfehlungen für betroffene Produkte ins Spiel gebracht, was nicht nur anerkannten Urheberrechtsnormen widerspreche, sondern gerade im Patenrecht problematisch sei. Gesetzgeberische Einschränkungen der Durchsetzbarkeit gewerblicher Schutzansprüche etwa im Arzneimittelbereich, wie sie unter anderem in den USA bestünden, schlügen sich nicht im aktuellen ACTA-Entwurf nieder.

KEI-Direktor James Love meint, die US-Regierung akzeptiere den Text nur, weil sie keine verbindlichen Auswirkungen auf das eigene nationale Recht erwarte. Der Vertrag solle vielmehr Standards für die Entwicklungsländer aufstellen, die in Folge über bilaterale Vereinbarungen fixiert würden. Das Büro des federführenden US-Handelsbeauftragten selbst verweise in diesem Zusammenhang auf Artikel 1.2 des Entwurfs, der jeder Vertragspartei freistellt, "die geeigneten Methoden zur Umsetzung dieser Vereinbarung in ihr eigenes Rechtssystem festzulegen". Dieser Lesart folgend hat die französische EU-Abgeordnete Françoise Castex (Sozialisten) die EU-Kommission um Klarstellung gebeten (PDF-Datei), ob und in welchem Maß ACTA nun eine verbindliche oder freiwillige Vereinbarung sein soll.

Der Förderverein für eine Freie Informationelle Infrastruktur (FFII) hat unterdessen seine Kritik an ACTA vertieft. Dabei bemängelt er, dass das bisherige Abschlusspapier entgegen der Beteuerungen Brüssels über bestehendes EU-Recht deutlich hinausgeht. Besonderes Augenmerk richtet die Vereinigung auf die Strafvorschriften, die laut FFII-Analyse (PDF-Datei) Zeitungen oder Blogger bei der Veröffentlichung geheimer Dokumente genauso kriminalisierten wie Angestellte, die eine Datei weiterleiten, oder Filesharer, denen durch illegale Downloads auch nur ein indirekter Vorteil entstünde. Derlei Bestimmungen hält der Verein für "unverhältnismäßig". (vbr)