Datenschützer gibt bei Personalausweis Entwarnung

Schleswig-Holsteins Datenschutzbeauftragter Thilo Weichert hat keine Befürchtungen mehr, dass das Dokument von Unbefugten ausgelesen werden kann.

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  • dpa

Vor der Einführung des neuen elektronischen Personalausweises gibt Schleswig-Holsteins Datenschutzbeauftragter Thilo Weichert Entwarnung. Er habe keine Befürchtungen mehr, dass das Dokument von Unbefugten ausgelesen werden kann, sagte (MP3-Stream) er am Donnerstag im Deutschlandfunk. Es gebe natürlich Risiken, auf die der Chaos Computer Club hingewiesen habe, so Weichert. "Das ist mit einer guten Absicherung des eigenen Rechners aber einigermaßen in den Griff zu bekommen. Ich sehe den Ausweis im Großen und Ganzen eher positiv."

Wer künftig einen neuen Personalausweis braucht, bekommt ihn mit integriertem Chip. Damit kann man die eigene Identität auch bei Online-Geschäften nachweisen – muss dies aber nicht. In welchem Umfang man den neuen Personalausweis nutzen will, bestimmt jeder selbst.

Vor der Premiere zum 1. November gab es viel Kritik. Diese rührt daher, dass der neue Personalausweis gleich mehrere Aufgaben erfüllt. Er dient erstens als Ausweis bei behördlichen Aufgaben, etwa bei der Polizei oder Grenzkontrolle. Zweitens kann er optional als Identitätsnachweis für Online-Geschäfte eingesetzt werden. Und drittens ist er auch für die elektronische Signatur verwendbar, um zum Beispiel digitale Dokumente rechtsverbindlich zu unterschreiben.

In Ausgabe 23/10 (die seit Montag, den 25. Oktober, im Handel ist) nimmt c't die Technik des neuen elektronischen Personalausweises, seine Anwendungen sowie sicherheitstechnische und politische Aspekte in einem Schwerpunkt sowie Praxistest genauer unter die Lupe. (anw)