Kritik an der geplanten Vorratsdatenspeicherung
Die Bundesregierung wagt einen neuen Anlauf zur Vorratsdatenspeicherung. Diesmal soll sie europarechtskonform werden, doch daran kommen Zweifel auf.
(Bild: KI, Collage c’t)
Zum dritten Mal nach 2007 und 2014 will ein schwarz-rotes Bundeskabinett die Vorratsdatenspeicherung einführen. Am 22. April brachte die Bundesregierung ihren Gesetzentwurf „zur Einführung einer IP-Adressspeicherung und Weiterentwicklung der Befugnisse zur Datenerhebung im Strafverfahren“ auf den Weg. Diesmal soll die Regelung europarechtskonform sein und auch einer verfassungsrechtlichen Prüfung standhalten.
Im Vergleich zu den vorherigen Gesetzen handelt es sich beim vorliegenden Entwurf um eine abgespeckte Form der Vorratsdatenspeicherung. Die Provider sollen nun nicht mehr anlasslos Telefonverbindungen, SMS-Nachrichten und Standortdaten sichern, sondern lediglich fĂĽr drei Monate die ihren KundenanschlĂĽssen zugewiesenen IP-Adressen. Anbieter, die eine IP-Adresse auf mehrere Nutzer verteilen, sollen auĂźerdem die Portnummer mitspeichern. Dies betrifft vor allem Kabelnetzbetreiber und Mobilfunkprovider.
„Der digitale Raum darf kein Paradies für Straftäter sein“, begründete Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) die Initiative aus ihrem Haus: „Zu viele Straftaten, ob Kindesmissbrauch, Onlinebetrug oder digitale Gewalt, bleiben unaufgeklärt, weil entscheidende Spuren wie IP-Adressen fehlen.“ Derzeit dürfen Anbieter die Zuordnung einer IP-Adresse zum Anschlussinhaber nur so lange speichern, wie es für ihre eigenen Zwecke notwendig ist. Meist sind das nur für wenige Tage, wenn überhaupt. Laut Strafverfolgungsbehörden wie dem Bundeskriminalamt ist das zu kurz, da zwischen dem Eingang einer Verdachtsmeldung und der Abfrage an den entsprechenden Provider meist mehrere Tage vergehen. Hier soll die Pflicht zur Speicherung nun helfen.
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