Datenschutz: EU-Kommission verklagt Österreich vor dem EuGH

Nach Ansicht der EU-Kommission hat Österreich die Datenschutzrichtlinie aus dem Jahr 1995 mangelhaft umgesetzt. So müsse etwa die für Datenschutz zuständige Behörde unabhängig sein – was bei der österreichischen Datenschutzkommission (DSK) aber nicht der Fall sei. Jetzt wird der Europäische Gerichtshof eingeschaltet.

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Die EU-Kommission hat beschlossen, beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) Klage gegen die Republik Österreich zu erheben. Österreich hat aus Sicht der EU-Kommission die Datenschutzrichtlinie aus dem Jahr 1995 mangelhaft umgesetzt. Die für Datenschutz zuständige Behörde muss unabhängig sein, was bei der österreichischen Datenschutzkommission (DSK) nicht der Fall sei. Die EU-Kommission stützt sich auf ein gegen die Bundesrepublik Deutschland ergangenes Urteil (C-518/07): Der EuGH hatte im März festgestellt, dass die für Datenschutz zuständigen Stellen in den Ländern nicht unabhängig sind und dies gegen das Europarecht verstößt.

Der Klage gegen Österreich sind mehr als sieben Jahre Schriftwechsel zwischen Brüssel und Wien sowie diverse Abwehrversuche aus Österreich vorausgegangen. Bereits 2003 hatte die Arge Daten Beschwerde erhoben. Eine kleine Novelle des Datenschutzgesetzes 2000, die zu Beginn dieses Jahres in Kraft getreten ist, hat die Abhängigkeit der DSK sogar verstärkt. "Seit ihrer Gründung 1980 werden die laufenden Geschäfte (der DSK) von einem geschäftsführenden Mitglied wahrgenommen, das dem Bundeskanzleramt unterstellt ist", merkt die EU-Kommission an. Die DSK unterstehe der Aufsicht des Bundeskanzleramts, die Mitglieder würden "daran gehindert, ihr Amt in völliger Unabhängigkeit auszuüben". Im September 2007 hatte der österreichische Verwaltungsgerichtshof (VwGH) die gesetzlich garantierte Unabhängigkeit der DSK für ausreichend befunden (2006/06/0322) – eine Interpretation, der man sich in Brüssel offensichtlich nicht anschließt.

Die Arge Daten sieht in der Klage die "Chance einer grundlegenden Reform des österreichischen Datenschutzrechts". Österreich verstoße auch in anderen Bereichen gegen die Datenschutzrichtlinie. Zudem sei die DSK personell unterbesetzt, weshalb Verfahren sehr lange dauerten. Nur eine einstellige Zahl an Mitarbeitern sei für die Überwachung der Datenverarbeitungsaktivitäten von etwa 5000 Behörden und Körperschaften, 100.000 Vereinen und 400.000 Unternehmen zuständig. Eine offizielle Reaktion der Republik Österreich zum Klagebeschluss der EU-Kommission ist noch nicht bekannt. (pmz)