Für jede Spam-Mail eine halbe Stunde ins Gefängnis

Ein Gericht im Bundesstaat Virginia befand Jeremy D. Jaynes, der massenweise unerwünschte E-Mails mit gefälschtem Absender verschickt hatte, des Verstoßes gegen das dortige Anti-Spam-Gesetz für schuldig.

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Von
  • Hans-Peter Schüler

Der Ende vergangenen Jahres verhaftete Spam-Versender Jeremy D. Jaynes soll neun Jahre im Gefängnis absitzen. Ein Gericht im Bundesstaat Virginia befand Jaynes, der massenweise unerwünschte E-Mails mit gefälschtem Absender verschickt hatte, des Verstoßes gegen das dortige Anti-Spam-Gesetz für schuldig. Die Grenze des Unerlaubten, binnen 30 Tagen mehr als 100 000 unerwünschte E-Mails in Umlauf gebracht zu haben, entspräche bei dem verkündeten Urteil einem Strafmaß von gut einer halben Stunde Haft je Reklamebotschaft. Allerdings dürfte Jaynes -- auf der Liste von Spamhaus.org die Nummer Acht der weltschlimmsten Spammer -- die 100.000er Grenze mit Abstand überschritten haben.

Der auch als Glaven Stubberfield agierende Einwohner des Staates North Carolina musste sich in Virginia verantworten, weil er seine Reklameflut für Pfennig-Aktien, billige Hypotheken und beispielsweise einen "FedEx Refund Processor", der seinen Anwendern irreale Heimarbeit-Einnahmen versprach, über Server in Virginia verbreitet hat. Allein für dieses zweifelhafte Programm hat Jaynes in einem einzigen Monat mehr als 400.000 US-Dollar eingenommen. Jaynes' Schwester Jessica DeGroot erntete eine Geldstrafe von 7500 US-Dollar dafür, dass sie mit ihrer Kreditkarte Domain-Namen für das Spam-Gewerbe eingekauft hat. Der dritte Angeklagte des Verfahrens, Richard Rutkowski, der eine von Jaynes verwendete Mailbox betrieb, wurde freigesprochen.

Richter Thomas Orne, der vorherige Anträge auf Niederschlagung des Verfahrens nicht zugelassen hatte, berichtete während der Gerichtsverhandlung von deutlichen Schwierigkeiten, den Prozess zu Ende zu bringen. Unter anderem hätten Jaynes' Anwälte geltend gemacht, ihr Klient sei sich der Rechtslage in Virginia gar nicht bewusst gewesen. Um so bemerkenswerter, dass Orne das Verfahren nach Prozessbeginn am 25. Oktober über den Schiedspruch der Geschworenen bis zur Straffestsetzung am Dienstag doch in kürzester Zeit über die Bühne gebracht hat. (hps)