OLG Düsseldorf: EPG-Betreiber müssen an VG Media zahlen

Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat die Klage des Verbandes Deutscher Zeitschriftenverleger gegen die VG Media wegen der Nutzung von Programmbegleitmaterial in elektronischen Programmführern (EPG) endgültig abgewiesen.

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Von
  • Nico Jurran

Betreiber von elektronischen Programmführern (EPG), die auf Computern oder Fernsehern empfangbar sind, müssen für die Nutzung der von den TV-Sendern bereitgestellten erweiterten Programminformationen an die Verwertungsgesellschaft VG Media zahlen. Dies stellte das OLG Düsseldorf nach Angaben der Verwertungsgesellschaft fest. Damit wies das Gericht in zweiter Instanz die Klage des Verbandes Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ) gegen die VG Media ab. Die Revision zum BGH wurde nicht zugelassen. Bereits im vergangenen Jahr hatten sowohl das LG Leipzig, das OLG Dresden und schließlich das LG Köln die urheberrechtliche Schutzfähigkeit des Programmbegleitmaterials einheitlich und in vollem Umfange bestätigt.

Markus Runde, Geschäftsführer der VG Media, kommentierte das Urteil mit der Feststellung, dass das Programmbegleitmaterial "mit hohem kreativen und finanziellem Aufwand von den privaten Sendern erstellt" werde. Nach Auffassung aller damit befassten Land- und Oberlandesgerichte handele es sich daher folgerichtig um urheberrechtlich geschützte Werke. Diese würden von den Presseverlegern und anderen EPG-Betreibern seit geraumer Zeit genutzt, ohne dass dafür an die Rechteinhaber gezahlt wurde.

Die VG Media ist die Verwertungsgesellschaft der privaten Fernseh- und Hörfunksender in Deutschland mit Sitz in Berlin. Sie verlangt nicht nur von den Betreibern elektronischer Programmführer (EPG), die auf Computern oder Fernsehern empfangbar sind, für die Nutzung der von den TV-Sendern bereitgestellten erweiterten Programminformationen eine Vergütung. Sie zieht auch unter anderem von Kabelnetzbetreibern, Hotels, Fitness-Studios und Krankenhäusern Geld für die Weiterleitung beziehungsweise öffentliche Wahrnehmbarmachung von privaten Fernseh- und Radioprogrammen ein.

Die VG Media vertrat über längere Zeit die Urheber- und Leistungsschutzrechte nahezu der gesamten privaten Rundfunkindustrie in Deutschland. Die TV-Sender der Mediengruppe RTL Deutschland teilten im März jedoch mit, die Urheber- und Leistungsschutzrechte in Verbindung mit der Weiterverbreitung ihrer Programme im In- und Ausland künftig nicht mehr von der VG Media verwerten zu lassen. Stattdessen wolle man dies künftig in Eigenregie wahrnehmen. (nij)