Kanzlerin Merkel als Opfer von Videoüberwachung

Jahrelang war die Wohnung der heutigen Bundeskanzlerin im Visier einer öffentlichen Überwachungskamera, bestätigte das BKA. Mitarbeiter eines nahe gelegenen Museums machten sich offenbar einen Spaß daraus, Vorgänge in der Wohnung heimlich zu beobachten.

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Von
  • Peter-Michael Ziegler

Fragt man Sicherheitsexperten, sind Videoüberwachungen im öffentlichen Raum ein effektives Mittel zur präventiven Kriminalitätsbekämpfung. Unterschlagen wird aber gerne, dass damit meist nur eine lokale Verdrängung und Verlagerung von Straftaten einhergeht. Datenschützer beklagen unterdessen einen regelrechten Wildwuchs privater und öffentlicher Überwachungskameras, die nicht selten in das Persönlichkeitsrecht der Bürger eingreifen und ihr Recht auf informationelle Selbstbestimmung verletzen – nicht zuletzt bei der kommenden Fußball-Weltmeisterschaft, wo nahezu jeder Schritt der Fans und das Verhalten von Millionen WM-Gästen aus dem Ausland aufgezeichnet werden soll.

Zum prominenten Videoüberwachungsopfer ist nun offenbar auch Bundeskanzlerin Angela Merkel geworden: Das Bundeskriminalamt bestätigte inzwischen Medienberichte, wonach Merkels Berliner Privatwohnung lange Zeit im Visier einer öffentlichen Überwachungskamera war. Die vor acht Jahren auf dem Dach des nahe gelegenen Pergamon-Museums montierte Schwenkkamera ist mit einem so starken Zoom ausgestattet, dass Vorgänge in der Wohnung klar auf den Leitstand-Monitoren des Museums-Sicherheitsdienstes zu erkennen waren. Reportern einer Berliner Boulevardzeitung wurden sogar Live-Bilder vorgeführt, auf denen der Ehemann von Kanzlerin Merkel, Joachim Sauer, gerade beim Fernsehen im Wohnzimmer zu sehen war.

Nach Angaben des Sprechers der Staatlichen Museen Berlin, Matthias Henkel, wurde an der Kamera am Freitag vergangener Woche eine Neigewinkelbeschränkung installiert, sodass Schwenks auf die Kanzlerwohnung künftig nicht mehr möglich sein sollen. Dies sei in Abstimmung mit dem Bundeskriminalamt geschehen, das offenbar erst seit wenigen Tagen von der Sicherheitspanne wusste. Regierungssprecher Ulrich Wilhelm lehnte am heutigen Montag eine Stellungnahme zu den Aufnahmen ab. Dies sei kein Vorgang, der einer Kommentierung bedarf, erklärte Wilhelm. Den heimlichen Spannern im Museum dürfte nun eine Anzeige ins Haus flattern, da eine Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen nach Paragraph 201a StGB strafbar ist. (pmz)