.de-Registry DeNIC möchte Genossenschaftsstatut ändern

In Anlehnung an das Genossenschaftsrecht sollen künftig bei der für die Verwaltung der Genossenschaft, die die Registry für die .de-Domain betreibt, verbundene Unternehmen bis zu drei Einzelmitgliedschaften übernehmen können.

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Von
  • Monika Ermert

Die DeNIC eG will sich in einer außerordentlichen Generalversammlung in Frankfurt vom Prinzip "ein Mitglied – eine Stimme" verabschieden. In Anlehnung an das Genossenschaftsrecht sollen künftig verbundene Unternehmen bis zu drei Einzelmitgliedschaften übernehmen können. Bislang galt bei Unternehmenszusammenschlüssen die Regel, dass nur eines der Unternehmen Mitglied bleiben konnte. Sorgen von Seiten einzelner Mitglieder, das geänderte Stimmrecht könnte zu einer Machtverschiebung zugunsten der Großen in der Branche führen, "entbehren einer Grundlage", wehrte eine DeNIC-Sprecherin ab.

Als Motiv für die neue Regel hatte die DeNIC eG ihren Mitgliedern gegenüber den Verlust engagierter Einzelmitglieder bei Firmenzusammenschlüssen genannt. Zudem wirke sich die bei einem Mitglied konzentrierte Verwaltung aller Domains einer größeren Gruppe negativ aus. Die finanzielle Risikostreuung sei damit gefährdet.

Befürchtungen aus der Anfangszeit der DeNIC eG, dass große Mitglieder zu viel Einfluss auf die DeNIC-Politik gewinnen, gelten heute nicht mehr, teilte Elmar Knipp, ehrenamtlicher Aufsichtsratsvorsitzende des DeNIC, auf Anfrage von heise online mit. Er habe da keine Sorge, und schließlich werde die DeNIC zugleich die Möglichkeit für alle Mitglieder schaffen, zwei weitere Stimmen dazu zu erhalten. Für sein eigenes Unternehmen, die Knipp AG, strebe er dies zunächst übrigens nicht an. Wie tief die Mitglieder für einen Stimmerwerb in die Tasche greifen müssen, dazu machte die DeNIC eG gegenüber heise online keine Angaben.

Ganz ausräumen konnte die DeNIC eG die Befürchtungen kleinerer Unternehmen wohl nicht. Unter anderem fragen diese, ob die Zulassung eines Mehrstimmrechtes nicht zu Begehrlichkeiten führen werde, künftig auch mehr als drei Stimmen pro Unternehmen zuzulassen. Das Genossenschaftsrecht zieht hier allerdings gewisse Obergrenzen. "Höchstens bis zu einem Zehntel der in der Generalversammlung anwesenden Stimmen" sollen weitergehende Mehrstimmrechte ausgeübt werden können, heißt es im Genossenschaftsrecht.

Ob die DeNIC eG ihre Mitglieder auf der Versammlung am heutigen Donnerstag überzeugen kann, bleibt abzuwarten. Eine im Oktober vorgesehene Diskussionsveranstaltung wurde von der DeNIC eG wegen mangelnder Anmeldezahlen wieder abgesagt, berichteten verschiedene Mitglieder. (jk)