Fernabsatzrecht: Mehr Rechte für Versandhändler

Bundesrat und Bundestag billigten den Kompromiss, nach dem Kunden bei der Rücksendung von Waren nach dem Fernabsatzrecht die Kosten auch bei einem Warenwert über 40 Euro tragen müssen.

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Von
  • Jürgen Kuri

Kunden von Versandhäusern und Online-Händlern können künftig mit Kosten für die Rücksendung von Waren belastet werden. Laut dpa billigte nach dem Bundestag am heutigen Freitag auch der Bundesrat einen Kompromiss des Vermittlungsausschusses.

Nach dem Fernabsatzrecht (ursprünglich im Fernabsatzgesetz, mittlerweile im BGB §§ 312 ff.) können Kunden per Telefon oder Computer bestellte Waren innerhalb von 14 Tagen ohne Angaben von Gründen zurückgeben. Die Besteller mussten bislang die Kosten für eine Rücksendung tragen, wenn der Preis der Ware einen Betrag von 40 Euro nicht überstieg. Zusätzlich müssen nach dem Beschluss nun Kunden auch bei einem höheren Sachpreis die Rücksendekosten übernehmen, wenn sie zum Zeitpunkt des Widerrufs keine Anzahlung geleistet haben. Entspricht die gelieferte Ware nicht der bestellten, muss dagegen der Händler die Rücksendung bezahlen.

Der Bundesrat hatte die bisherige Regelung als zu großzügig bemängelt. Diese habe dazu geführt, dass sich einzelne Kunden ohne ernsthafte Kaufabsichten für sämtliche Produkte in großem Stil eine Auswahl von Artikeln zusenden ließen, um sie dann postwendend zurückzuschicken. (jk)