Verbraucherschützer fordern schärfere Sanktionen gegen Telefon-Spammer

Obwohl unerwünschte Telefonwerbung verboten ist, gehen allein in Nordrhein-Westfalen jährlich rund 12.000 Beschwerden ein. Mit Bundestagsabgeordneten will die Verbraucherzentrale NRW nun wirksamere Methoden zur Eindämmung des Telefon-Spams diskutieren.

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Von
  • Peter-Michael Ziegler

Pro Jahr gehen allein bei der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen rund 12.000 Beschwerden über unerwünschte Telefonwerbung zu Glücksspielen, vermeintlichen Urlaubsschnäppchen oder billigen Handys (mit teuren Laufzeitverträgen) ein – und das, obwohl unaufgeforderte Telefonwerbung (so genannte "Cold Calls") nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) seit Jahren verboten ist. "Telekommunikationsunternehmen sind Spitzenreiter bei der Masche, potenzielle Kunden mit unerlaubten Werbeanrufen zu bombardieren. Gewinnspiel- und Lottofirmen belegen den zweiten Platz", erklärt Klaus Müller, Vorstand der Verbraucherzentrale NRW.

Zwei Monate lang recherchierten die Verbraucherschützer, um die Betreiber des lästigen Telefonterrors aufzuspüren. Verbraucher wurden aufgefordert, der Verbraucherzentrale Fälle von unerwünschter Telefonwerbung zu melden. Insgesamt gingen in den Monaten August und September mehr als 2000 Beschwerden ein, 500 davon schriftlich. Von den schriftlichen Beschwerden bezog sich jede fünfte auf automatische Bandansagen, die keinen Aufschluss über die wahre Identität des Auftraggebers zuließen. Bei den restlichen 400 bildete die Telekommunikationsbranche mit 153 Beschwerden die Spitze. An zweiter Stelle (87 Fälle) wurden Betreiber von Lotto- und Gewinnspielen genannt, gefolgt von Finanzdienstleistungen (22 Fälle), Zeitungs- sowie Zeitschriftenabonnements (21 Fälle) und Reisen (15 Fälle).

"Die derzeitige Rechtslage kann offenbar nichts gegen die Belästigungen von Vertretern und Call Centern ausrichten", hält Müller fest. Zwar habe man vier Unternehmen aufgrund der schriftlichen Beschwerden bereits rechtlich abgemahnt, "doch erfolgreiche Unterlassungsverfahren gegen einzelne Unternehmen stoppen nicht deren unzulässiges Geschäftsgebaren." Müller fordert deshalb "schlagkräftigere Sanktionen, um die ungebremste Flut unerlaubter Werbeanrufe künftig wirkungsvoller einzudämmen." Gemeinsam mit Vertretern des Deutschen Bundestages sollen in den kommenden Wochen schärfere Sanktionen zur Eindämmung des Telefon-Spams diskutiert werden.

Zu den Vorschlägen der Verbraucherzentrale NRW gehört unter anderem, dass Verbrauchern das Recht eingeräumt wird, Verträge bei unzulässiger Werbung etwa durch ein Telekommunikationsunternehmen auflösen zu können. Verbraucher müssten außerdem das Recht haben, auf Schadensersatz zu pochen. Zudem müsse der 2004 eingeführte Anspruch auf Gewinnabschöpfung auch tatsächlich umgesetzt werden. "Der mit unzulässiger Telefonwerbung erzielte Profit bleibt auch bei nachgewiesenen Verstößen bei den Unternehmen", kritisiert Müller die gegenwärtige Praxis. Last, but not least fordern die Verbraucherschützer, das ihnen bei gerichtlichen Auseinandersetzungen mit vollem Prozesskostenrisiko im Erfolgsfall die abgeschöpften Unrechtsgewinne eines Betreibers zugute kommen. Bislang fließen diese Gelder in den Bundeshaushalt. (pmz)