Medienwächter: "Tatort Internet" nicht zu beanstanden

Die Kommission für Jugendmedienschutz ist nach einer "kritischen, intensiv geführten Diskussion" zu der Überzeugung gelangt, dass die umstrittene RTL-Sendung nicht gegen Jugendschutzbestimmungen verstößt.

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Von
  • dpa

Die umstrittene RTL-II-Reihe "Tatort Internet" verstößt nicht gegen die Jugendschutzbestimmungen. Zu diesem Ergebnis ist die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM ) nach einer "kritischen, intensiv geführten Diskussion" über die ersten drei Folgen gekommen. Die Sendung sei trotz berechtigter Zweifel an der Gestaltung aus jugendschutzrechtlicher Sicht nicht zu beanstanden, teilte der KJM-Vorsitzende Wolf-Dieter Ring am Donnerstag in München mit.

"Dabei muss berücksichtigt werden, dass die gesellschaftliche Diskussion über sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen – leider – zu unserem Alltag gehört und auch gehören muss", betonte Ring. Er begrüßte, dass die Gefahren des sexuellen Missbrauchs im Internet durch diese Sendung nun "noch ein Stück weit breiter diskutiert wird" und neue Zielgruppen erreicht. In "Tatort Internet" will RTL II mit Hilfe einer Schauspielerin, die in die Rolle minderjähriger Chatter schlüpft, möglichen Triebtätern im Netz auf die Schliche kommen.

Die Kommission für Jugendmedienschutz ist Teil der Landesmedienanstalten. Ihre Aufgabe ist es, "Medieninhalte aufgrund ihres Gefährdungspotenzials zu beurteilen und deren öffentliche Verbreitung zu regeln". "Tatort Internet" wurde demnach auf die Einhaltung des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags und die Frage geprüft, welche Wirkung die Sendung auf minderjährige Zuschauer ausüben kann. Auch die Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK) beschäftigt sich zurzeit mit der RTL-II-Sendereihe; sie setzt sich aus den Direktoren und Präsidenten der 14 Landesmedienanstalten zusammen.

Siehe dazu auch den Artikel von Stefan Niggemeier auf heise online:

(vbr)