DatenschĂĽtzer warnen vor Aufhebung der Aufgabentrennung von Polizei und Verfassungsschutz

Wegen der fehlenden Zuständigkeit der Polizei soll der islamistische Extremismus nicht in die geplante Hinweisdatei der Sicherheitsbehörden einbezogen werden.

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Von
  • Peter-Michael Ziegler

Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und Leiter des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz Schleswig-Holstein, Dr. Thilo Weichert, hat sich gegen eine Einbeziehung des islamistischen Extremismus in ein Datenbank-gestütztes Frühwarnsystem von Polizei, Nachrichtendienst, Verfassungsschutz, Zoll und Bundesgrenzschutz ausgesprochen. "Die klare Trennung der Aufgaben und Befugnisse von Polizei und Verfassungsschutz darf durch den Informationsaustausch faktisch nicht aufgehoben werden", forderte Weichert. Weil der Polizei die Zuständigkeit fehle, dürfe eine solche Datei den islamistischen Extremismus nicht mit einbeziehen, darüber seien sich die Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder einig.

Der schleswig-holsteinische Innenminister Klaus Buß (SPD) hatte sich zuvor erneut für eine Stärkung des Bundeskriminalamtes (BKA) ausgesprochen. Das BKA solle bei der Bekämpfung des islamistischen Terrorismus die Kompetenz für Vorfeldermittlungen zur Gefahrenabwehr bekommen. Dazu sollen die Wiesbadener Ermittler auch auf eine von den Sicherheitsbehörden gemeinsam genutzte Hinweisdatei -- von einer "zentralen Islamismusdatei" ist häufig die Rede -- zugreifen können. Nach derzeitiger Rechtslage darf das BKA erst tätig werden, wenn ein Anfangsverdacht für eine Straftat vorliegt. Trotz Widerstands der Grünen hält die SPD an den Plänen von Bundesinnenminister Otto Schily fest, dem BKA diese Kompetenzen zu geben. Schon im Dezember soll in Berlin mit dem Aufbau des gemeinsamen Informations- und Analysezentrums begonnen werden.

Datenschützer Weichert nahm auch zu den Aussagen des Kieler Innenministers Stellung, wonach biometrische Daten in Ausweispapieren die Sicherheit erhöhten. "Für mich ist bisher nicht erkennbar, worin der Sicherheitsgewinn bei der Einführung von biometrischen Ausweispapieren liegt", konstatierte Weichert. Fälschungssicherheit und eindeutige Identifikation von Ausweisinhabern sei bei der Bekämpfung von schwerer Kriminalität bisher kein zentrales Problem gewesen. Zwar sei aus Datenschutzsicht grundsätzlich nichts gegen eine Verbesserung der Verifizierung von Ausweisinhabern einzuwenden, doch müsse dabei gewährleistet sein, dass biometrische Daten ausschließlich in der Verfügungsbefugnis des Betroffenen verbleiben, zum Beispiel indem sie ausschließlich auf dem Ausweis gespeichert werden.

Eine Speicherung dieser Daten in dezentralen oder zentralen Dateien, wie dies jüngst von den EU-Innenministern gefordert wurde, und die Einbeziehung dieser Daten von unverdächtigen Bürgerinnen und Bürgern in die polizeiliche Fahndungsarbeit, sei nicht geeignet, die informationelle Selbstbestimmung und das Vertrauen in die Tätigkeit der Sicherheitsbehörden zu fördern, stellte Weichert fest. (pmz)