Elektronische Gesundheitskarte: Zwangsmaßnahme E-Card 21

Das am Freitag vom Bundestag verabschiedete GKV-Finanzierungsgesetz, das Zuwendungskürzungen vorsieht, sollten Krankenkassen bis Ende 2011 nicht mindestens zehn Prozent ihrer Mitglieder mit elektronischen Gesundheitskarten (eGK) ausstatten, wird von Kassen wie Ärzteverbänden kritisiert.

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Von
  • Detlef Borchers

Das am Freitag vom Bundestag verabschiedete GKV-Finanzierungsgesetz wird von Krankenkassen wie Ärzteverbänden kritisiert. So bezeichnet der NAV-Virchowbund, der niedergelassene Ärzte vertritt, den nun verabschiedeten Zwang der Krankenkassen, bis Ende 2011 mindestens zehn Prozent ihrer Mitglieder mit einer elektronischen Gesundheitskarte (eGK) auszustatten, als "Projekt E-Card 21, bei dem der Staat wieder einen Plan mit Gewalt durchsetzt, der bei Betroffenen und Akteuren auf massiven Widerstand stößt".

Auch die Ärzte in sozialer Verantwortung haben die Verpflichtung der Krankenkassen als "Zwangsmaßnahme" kritisiert. Sie machten in ihrer Stellungnahme auf die grundsätzliche Neuorientierung bei der FDP und ihren Gesundheitsminister Philip Rösler aufmerksam: "Vor der Bundestagswahl hatte die FDP sich gegen die elektronische Gesundheitskarte ausgesprochen. Nun verraten die Liberalen zugunsten der IT-Industrie das Interesse von Patienten und Ärzten und geben die ärztliche Schweigepflicht preis."

Seitens der Krankenkassen kritisierte die AOK Baden-Württemberg in einer Stellungnahme das Reformgesetz als "Flickschusterei" und "puren Aktionismus". Die Regelung, dass den Krankenkassen zwei Prozent der Verwaltungskosten gekürzt werden, wenn sie nicht zehn Prozent der Versicherten mit einer eGK ausgestattet haben, sei Symbolpolitik. "Diese Regelung führt der Akzeptanz des eigentlich sinnvollen Projekts bei der Bevölkerung weiteren Schaden zu, denn es sollen Karten ausgegeben werden, die im Vergleich zu den heutigen derzeit keinerlei Zusatznutzen haben. Hinzu kommt, dass die Arztpraxen flächendeckend gar nicht die für die neue Karte erforderlichen Lesegeräte haben und die Versicherten daher dann zwei Karten benötigen – die bisherige Krankenversicherungskarte und die neue." (pmz)