Schweizer Bundesrat beschließt einheitliche Kennnummer

Die geplante neue Sozialversicherungsnummer soll nach dem Willen der Regierung in der Schweiz zur "registerübergreifenden Personenidentifikationsnummer" ausgebaut werden. Der Eidgenössische Datenschutzbeauftragte kritisiert das Vorhaben.

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Der Schweizer Bundesrat hat -- wie nun durch Medienberichte bekannt wurde -- in seiner Sitzung vom 10. Juni beschlossen, die geplante neue Sozialversicherungsnummer als "registerübergreifende Personenidentifikationsnummer (PIN)" auszubauen. Damit vollzieht die Landesregierung eine Kehrtwende, denn im Oktober 2004 hat sie laut NZZ Online noch entschieden, nur die Einwohner-, Zivilstands- , Ausländer- und Flüchtlingsregister per PIN miteinander zu verknüpfen. Bereiche wie Sozialversicherung, Steuern oder Strafverfolgung sollten seinerzeit noch ihre eigenen Nummern behalten.

Das Bundesamt für Statistik spricht sich für eine einheitlich PIN aus. Der "Wildwuchs bei den Identifikationsnummern ist ineffizient und unverständlich", argumentiert das Amt. Eine für alle Register und Bereiche gültige PIN könne den Missstand beheben. Der "administrative Verkehr" zwischen der Bevölkerung und den Behörden könne vereinfacht werden und mit einer eindeutigen Kennnummer werde die Grundlage für das E-Voting oder für rechtswirksame Handlungen per Internet geschaffen. Auch könne der Datenaustausch zwischen den Registern wirtschaftlich, schnell und sicher gestaltet werden.

Der Eidgenössische Datenschutzbeauftragte Hanspeter Thür ist gegen eine einheitliche PIN. Das Bundesamt für Statistik treibe "die weitere Verwendung der angestrebten PIN in nicht-statistischen Anwendungen" voran. Es werde dabei übergangen, "dass diese administrativen Bearbeitungen unter persönlichkeitsrechtlicher Betrachtung von ganz anderer Qualität sind als die statistischen". Ebenso werde die erforderliche politische Diskussion über diese Frage ausgelassen. "Wichtigste Folgerung aus dieser Situation ist, dass die PIN-Frage aus dem Projekt des Bundesamts für Statistik zu entfernen ist", schreibt Thür.

Eine neue Sozialversicherungsnummer soll als einzige verwaltungs- und registerübergreifende Personenidentifikationsnummer verwendet werden. Da die neue Nummer im Gegensatz zur bisherigen AHV-Nummer keine Rückschlüsse auf die jeweilige Person ermögliche, sieht der Bundesrat den Datenschutz mit der übergreifenden PIN gewährleistet. Thür meint hingegen, es sei gefährlich, wenn Informationen aus beliebigen Verwaltungsregistern miteinander verknüpft werden könnten, auch wenn die Nummer anaonym sei. Den Hinweis des Bundesamts, die PIN könne als Grundlage für E-Voting oder rechtswirksame Handlungen per Internet dienen, sieht Thür als unzureichend an. Diese Projekte müssten noch konkretisiert werden, bevor dafür eine "solch heikle und teure Infrastruktur" geschaffen werde. (anw)