EU-Datenschützer kritisieren Pläne zur Weitergabe von Fluggastdaten

Die Artikel-29-Arbeitsgruppe der europäischen Datenschützer meint, dass die Weitergabe von Flugpassagierdaten zur Verbrechensbekämpfung intensiver hinterfragt werden sollte.

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Die in der "Artikel-29-Arbeitsgruppe" versammelten europäischen Datenschützer sehen die Weitergabe von Flugpassagierdaten weiterhin kritisch. In einer nun veröffentlichten Stellungnahme (PDF-Datei) zu einer im September von der EU-Kommission herausgegebenen Mitteilung loben sie zwar das Vorhaben, den Datenschutz in künftigen Abkommen mit Drittstaaten stärker zu berücksichtigen. Allerdings bezweifeln die Datenschützer die Zweckmäßigkeit der Sammlung und Weitergabe von Flugpassagierdaten. Die EU-Kommission sei nicht ausreichend darauf eingegangen, dass dies auch mit wissenschaftlichen Methoden hinterfragt werden müsse, und zwar bevor Abkommen mit Drittstaaten geschlossen werden.

Die EU-Kommission hatte in ihrer Mitteilung (PDF-Datei) vom September Grundlagen für die künftige Weitergabe von Flugpassagierdaten an Drittländer umrissen. Dadurch soll der Umgang mit so genannten Passenger Name Records (PNR) vereinheitlicht werden und die Flugpassagiere Rechtsbehelf bekommen. Der EU-Datenschutzbeauftragte Peter Hustinx forderte daraufhin Nachbesserungen. Unter anderem hielt er für besorgniserregend, dass die personenbezogenen Informationen der Reisenden zur Risikobewertung und Profilbildung verwendet werden sollen.

Insgesamt habe die EU-Kommission einen Schritt in die richtige Richtung unternommen, meint die Artikel-29-Arbeitsgruppe. Es müsse aber nachgewiesen werden, dass die Nutzung von PNR erforderlich, verhältnismäßig und weniger invasiv als andere Methoden ist, um Sicherheitsprobleme zu lösen. Beispielsweise seien nach den Terroranschlägen vom 11. September 2001 Flugpassagierdaten erhoben worden vor dem Hintergrund einer außerordentlichen Bedrohung. Für die Bekämpfung von Drogenhandel sei zum Beispiel möglicherweise eine andere Datensammlung nötig als zur Bekämpfung des Terrorismus, erläutern die Datenschützer.

Auch müsse regelmäßig überprüft werden, ob die Übermittlung von Fluggastdaten weiterhin zweckmäßig und notwendig ist, meint die Arbeitsgruppe. Sie schreibt außerdem in ihrer Stellungnahme, dass sie künftig von der EU-Kommission als offizieller Datenschutzbeirat häufiger konsultiert werden sollte. (anw)