Privat und beruflich mobil mit einem Laptop
Wer seinen Laptop in der Firma nutzen will oder umgekehrt das Firmen-Notebook fĂĽr Privates verwendet, sollte die technischen und rechtlichen Bedingungen genau kennen, schreibt iX in Ausgabe 12/2010.
- Ralph HĂĽlsenbusch
Private mobile Geräte wie Handys, Smartphones, Tablets oder Laptops für den Job zu nutzen, ist in vielen Unternehmen gang und gäbe. Umgekehrt nutzen Mitarbeiter firmeneigene Geräte oftmals auch für persönliche Zwecke. Die Art und Weise der Doppelnutzung sollte technisch gesichert eingerichtet und eindeutig vertraglich geregelt sein.
Denn bei der Doppelnutzung von PCs, Laptops, Smartphones und Handys entstehen oftmals brisante Interessenüberschneidungen. Auf der technischen Seite geht es vor allem um Datenübertragung, -zugriff, -sicherung und Schutzmechanismen. Auf der anderen Seite gilt es, sowohl lizenz- und steuerrechtliche als auch arbeitsrechtliche Aspekte zu berücksichtigen. Vor allem bei Auflösung von Arbeitsverhältnissen kann es zu komplizierten juristischen Auseinandersetzungen kommen.
Wer eigene Software auf Firmen-PCs installiert, die nicht dafür lizenziert ist, kann unter Umständen dafür belangt werden. Auf der sicheren Seite bei all dem ist, wer die Art und Weise der privaten Nutzung von solchen Betriebsmitteln eindeutig vertraglich regelt. Letztendlich können technische Verfahren helfen, rechtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden. Welche Möglichkeiten sich anbieten und welche juristischen Fragen zu klären sind, vermittelt iX in der nächsten Ausgabe – ab Donnerstag, dem 18.11.2010, am Kiosk und ab sofort ohne Versandkosten online bestellbar . (rh)