Sky: Finanzaufsicht findet Fehler in Bilanzen

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat bei einer Überprüfung des Jahresabschlusses 2007 sowie des Halbjahresberichts 2008 des damals noch als "Premiere" firmierenden Pay-TV-Senders fehlerhafte Angaben gefunden.

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Von
  • Nico Jurran

Die Affäre um frisierte Abonnentenzahlen beim Münchener Pay-TV-Sender Sky (ehemals "Premiere") geht in die nächste Runde: Nachdem 2008 bereits 1 Million Karteileichen aufgeflogen waren, förderte eine Kontrolle des Jahresabschlusses 2007 sowie des Halbjahresberichts 2008 durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) nun angeblich weitere fehlerhafte Angaben zutage.

Wie sich aus einer Pflichtveröffentlichung des Pay-TV-Senders ergibt, kam die BaFin unter anderem zu dem Ergebnis, dass die Abonnentenzahlen für das Geschäftsjahr 2007 um rund 623.000 und im Zwischenlagebericht für die ersten sechs Monate des Geschäftsjahrs 2008 um rund 611.000 zu hoch ausgewiesen wurden. Die BaFin beanstandete zudem, dass in den angesprochenen Berichten der Geschäfts- oder Firmenwert zu hoch angesetzt worden sei – und zwar um satte 248,4 Millionen Euro beziehungsweise 251,9 Millionen Euro. Im Zwischenlagebericht zum 30. Juni 2008 sei zudem nicht ausreichend auf die Kündigungsmöglichkeit der kreditgebenden Banken zum 30. September 2008 hingewiesen worden.

Schließlich habe der damalige Premiere-Vorstand im angesprochenen Jahresbericht nicht ausreichend darüber informiert, welche Gegenleistungen der Konzern für die Bundesliga-Sublizenzen zu entrichten habe. Nicht ausreichend erläutert und beurteilt worden seien auch die Risiken, die mit dem Erwerb der Bundesligarechte für die Spielzeiten 2009/2010 bis 2011/2012 zusammenhingen.

Skys Aktienkurs setzte nach Bekanntwerden des Untersuchungsergebnisses zu einer neuen Talfahrt an. Der Pay-TV-Sender betonte indes, dass der Bericht derzeit keine unmittelbaren bilanziellen Auswirkungen habe. Sky Deutschland halte die Feststellungen der BaFin vielmehr für unzutreffend und wolle diese daher gerichtlich überprüfen lassen. Der Sender müsste die Jahresabschlüsse ab dem Geschäftsjahr 2007 allerdings möglicherweise korrigieren, falls die Feststellungen der BaFin Bestandskraft erlangen sollten. Zudem würden dann Bußgelder und Schadensersatzklagen Dritter drohen. Sky hatte seinen Verlust im dritten Quartal überraschend verringert; der kurzfristige Aufwärtstrends der jüngsten Vergangenheit ist nun aber wieder zu Ende. (nij)