Sachsen kauft "fliegendes Auge" für die Beweissicherung

Zwei Jahre nach dem Start der Testreihen geht der "Sensocopter" in das Eigentum des Freistaates über. Er soll aus 50 Metern Höhe die Beweissicherung am Boden unterstützen.

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Von
  • Detlef Borchers

In Sachsen kann die Polizei regulär eine Quadcopter-Drohne für die Kameraaufklärung einsetzen. Zwei Jahre nach dem Start der Testreihen mit dem 65.000 Euro teuren Gerät geht der "Sensocopter" in das Eigentum des Freistaates über. Innenminister Markus Uhlig sagte laut einer Mitteilung, dass die Drohne ein Beitrag für mehr Sicherheit sei. Sachsen will seine Erfahrungen mit dem Quadcopter mit anderen Bundesländern teilen.

Sachsen nutzt ein von der Firma Microdrone zusammen mit Diehl BGT Defence entwickeltes Fluggerät, das aus 50 Metern Höhe die Beweissicherung am Boden unterstützt. Ursprünglich sollte die Drohne nur ein Jahr lang getestet werden; daraus sind zwei Testjahre geworden. Nun wird das Gerät zum Restwert von 7500 Euro gekauft.

"Die Drohne schließt eine Lücke zwischen den Videoaufnahmen aus einem Polizeihubschrauber und den mobilen/stationären Kameras am Boden", sagte Innenminister Uhlig. Besonders bei der Überwachung und Aufklärung von Straftaten bei Großveranstaltungen soll die Drohne nützliche Dienste leisten.

Neben Sachsen besitzt auch Niedersachsen einen Quadcopter von Microdrones. Er wurde zuletzt zur Beobachtung von Demonstranten beim Castor-Transport eingesetzt. Dieser Einsatz wurde von der Bürgerinitiative Umweltschutz Lüchow-Dannenberg als höchst problematisch eingeschätzt, da die Aufnahmen das Persönlichkeitsrecht der Demonstranten verletzen würden. Die rechtliche Bewertung des staatlichen "Street View von oben" ist unter Datenschützern noch umstritten. (anw)