Keine Patentlösung gegen Kinderpornografie

Bei einem Symposium der Initiative White IT in Hannover gingen die Meinungen zu Möglichkeiten der Bekämpfung von Kindesmissbrauchsdarstellungen im Internet auseinander.

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 171 Kommentare lesen
Lesezeit: 5 Min.
Von
  • Torsten Kleinz

Wie kann man Kinderpornografie im Internet bekämpfen? Zum einjährigen Bestehen des Bündnisses White IT haben sich am Mittwoch und Donnerstag Fachleute von Polizei, Branchenverbänden und IT-Firmen in Hannover getroffen, um über nachhaltige Maßnahmen gegen die Abbildung von Kindesmissbrauch zu beraten. Von einem "ganzheitlichen Konzept", wie es sich der niedersächsische Innenminister Uwe Schünemann wünscht, ist die Initiative noch weit entfernt. Zum Streit kam es besonders um die Sinnhaftigkeit von Internetsperren als Mittel zur Eindämmung der Kinderpornografie.

Ulrich Weinbrenner vom Bundesinnenministerium zog ein eher negatives Fazit der seit Frühjahr als Koalitionskompromiss durchgeführten Lösung "Löschen statt Sperren". So seien bisher zirka 1800 Seiten mit kinderpornographischen Inhalten registriert und per Interpol an die Staaten gemeldet worden, in denen die Server standen – über 50 Prozent davon in den USA. Das Ergebnis sei ernüchternd: Durchschnittlich 42 Prozent der Seiten seien eine Woche nach Meldung immer noch online.

"Das ist ein nicht hinnehmbares Ergebnis", sagte Weinbrenner. Allerdings schwanke die Anzahl der entdeckten Seiten und die Löschquote stark, im Oktober seien nur neun Prozent der gemeldeten Inhalte mehr als eine Woche online geblieben. In den kommenden Monaten will das Bundeskriminalamt (BKA) überprüfen, woran die Löschung von Inhalten scheitert. Auch die Aussetzung der anlasslosen Vorratsdatenspeicherung stößt bei Weinbrenner auf Kritik: "Über 70 Prozent der Fälle sind heute nicht mehr verfolgbar", sagte der Ministerialrat.

Die Europaabgeordnete Sabine Verheyen (CDU) plädierte dafür, den Druck auf die USA zu erhöhen: "Wenn wir über SWIFT und ACTA sprechen können, müssen wir auch darüber sprechen können." Bei den Beratungen über die EU-Richtlinie zur Bekämpfung von Kinderpornografie sei hingegen zu wenig Wert auf Prävention gelegt worden, erklärte Verheyen – sie will mit Hilfe des Kulturausschusses hier nachbessern. Die umstrittene Festlegung des Schutzalters auf 18 Jahre verteidigte Verheyen jedoch ausdrücklich. Nur auf diese Weise sei in Europa ein gemeinsames Konzept durchsetzbar.

Zudem soll durch die Richtlinie auch der Strafkatalog der Mitgliedsstaaten verändert werden. So sei es in einigen Ländern noch nicht strafbar, Kinderpornografie herunterzuladen wenn sie nicht auf Datenträgern abgespeichert werde. Auch solle das "Cyber-Grooming", also das gezielte Ansprechen von Kindern als Vorbereitung eines Missbrauchs, strafbar sein. Gleichzeitig forderte die Abgeordnete mehr substanzielle Studien zur realen Verbreitung und Auswirkungen von Kinderpornografie, da viele Auskünfte der EU-Kommission bisher zu vage seien. Doch dazu wird es wohl nicht kommen: bereits im kommenden Jahr soll das Gesetzgebungsverfahren abgeschlossen werden -- jedoch wurden bisher nur einzelne, eng begrenzte Forschungsvorhaben in Gang gesetzt.

Wie verschieden die Untersuchungen zum Thema Kinderpornografie bewertet werden, zeigte die Diskussion in Hannover. Während das kriminalwissenschaftliche Institut der Universität Hannover in einer systematischen Auswertung von Justizakten der Staatsanwaltschaft Hannover nur in 10 von 81 Fällen einen kommerziellen Hintergrund festgestellt hatte, glaubt Marco Herb, stellvertretender Referatsleiter im Bundeskriminalamt an eine große Bedeutung des Geschäfts mit Kindesmissbrauch: "Wir gehen nach wie vor davon aus, dass es einen Milliarden-Markt gibt". Für das BKA habe aber nicht das Sperren, sondern das Identifizieren der Opfer oberste Priorität. Nur so könne fortgesetzter Missbrauch verhindert werden. Netzsperren seien dennoch sinnvoll: "Die freie Verfügbarkeit der Inhalte ist eine Störung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung". So kämen viele Täter im Web zum ersten Mal mit Kinderpornografie in Berührung.

In der internationalen Zusammenarbeit sieht Herb weiterhin Probleme. Die positiven Erfolgsstatistiken des National Center for Missing and Exploited Children (NCMEC), das kürzlich eine hundertprozentige Löschquote festgestellt hat, seien aus Sicht des BKA nicht nachvollziehbar. Dem widersprach Frank Ackermann, der die Internetbeschwerdestelle des Branchenverbandes eco leitet: "Wir sind auf einem richtigen Weg". Zwar habe die Internet-Beschwerdestelle im vergangenen Jahr ebenfalls eine unbefriedigende Zusammenarbeit mit anderen Hotlines im INHOPE-Verbund festgestellt: So waren bei einer Erhebnung im Sommer 2009 von 121 ins Ausland gemeldeten Seiten nach zwei Wochen noch 60 Prozent online geblieben.

Dieses Ergebnis haben Hotlines im INHOPE-Netzwerk aber zum Anlass genommen, die eigenen Verfahren zu überarbeiten. Wenn eine Hotline von der EU gefördert wird, muss sie nun innerhalb von zwei Tagen auf Kinderpornografie-Meldungen reagieren und die Löschung veranlassen. Auch eine Verbesserung der Verfahren der Cybertipline, die als Ansprechpartner in den USA fungiert, habe zu einer erhöhten Erfolgsquote geführt. Im vergangenen Jahr seien 83,6 Prozent der gemeldeten Inhalte innerhalb von einer Woche, weitere 10,9 Prozent innerhalb von zwei Wochen gelöscht worden. Besonders lobte Ackermann seine Kooperationspartner in Russland: "Dort werden einschlägige Seiten in Tagesfrist gelöscht". (hob)