Verbraucherschützer fordern schärfere Gesetzgebung gegen Internet-Betrüger

Der Bundesverband Verbraucherzentralen fordert von der Bundesregierung Nachbesserungen am novellierten Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG).

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Von
  • Holger Bleich

Der Bundesverband Verbraucherzentralen (vzbv) fordert von der Bundesregierung Nachbesserungen am novellierten Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG). Bezogen auf jüngst vom vzbv abgemahnte Verstöße gegen dieses Gesetz verlangt die Dachorgansiation der Verbraucherzentralen, Gewinne, die durch unlauteres Handeln erwirtschaftet wurden, leichter abschöpfen zu können.

Anlass für die Forderung ist die neue Masche der Brüder Schmidtlein. Unter beschreibenden Domain-Namen wie vornamen-heute.com, lehrstellen-heute.com oder sternzeichen-heute.com bewerben sie Angebote mit "heute gratis!" sowie mit der Teilnahme an einem Gewinnspiel. Der angebliche "Gratis"-Zugang wandelt sich nach Ablauf des Anmeldetages in einen kostenpflichtigen Abonnement-Vertrag mit einer Laufzeit von 24 Monaten für sieben Euro monatlich bei jährlicher Vorauskasse.

Mit verschiedenen Online-Bezahlsystemen, etwa Dialern und Handy-Payment, versuchte die Andreas & Manuel Schmidtlein GbR, des Öfteren, Internetnutzern das Geld aus der Tasche zu ziehen. Wie auch diesmal erhielten sie dafür meist mit zeitlicher Verzögerung Abmahnungen des vzbv. "Der Fall Schmidtlein ist ein Paradebeispiel dafür, dass sich unlauterer Wettbewerb in Deutschland immer noch lohnen kann", erklärte vzbv-Vorstand Edda Müller. Der vzbv sei es leid, empörte sie sich: "Mit dem Hase-Igel-Spiel muss ein für alle Mal Schluss sein."

Konkret fordert sie Bundesjustizministerin Brigitte Zypries und Bundesverbraucherschutzminister Horst Seehofer auf, bei der Umsetzung der EU-Richtlinie zu unfairen Handelspraktiken dafür zu sorgen, dass in das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb "wirksamere Sanktionen aufgenommen werden. Das Abzocken von Verbrauchern darf sich nicht mehr rechnen." (hob)