Kulturstaatsminister für abgemildertes "Three Strikes"-Modell

In einem Zwölf-Punkte-Papier fordert Bernd Neumann (CDU) unter anderem ein Warnhinweis-System bei potenziellen Urheberrechtsverletzungen im Netz sowie mehr Pflichten für Provider.

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Der Staatsminister für Kultur und Medien, Bernd Neumann (CDU), fordert ein Warnhinweismodell zur besseren "Durchsetzung geistiger Eigentumsrechte in der digitalen Welt". In einem am Freitag in Berlin veröffentlichten Zwölf-Punkte-Papier zum "Schutz des geistigen Eigentums im digitalen Zeitalter" spricht sich der Kulturstaatsminister dafür aus, den rechtlichen Rahmen so zu erweitern, dass "einem (potenziellen) Verletzer" Warnhinweise geschickt werden können. Dabei müsse der verwarnte Nutzer im Wiederholungsfall allerdings mit einer "ernstzunehmenden Reaktion" zu rechnen haben, "zum Beispiel einer kostenträchtigen Abmahnung".

Damit spricht sich Neumann für einen Urheberrechtsschutz nach französischem Vorbild aus – allerdings ist im "Three Strikes"-Modell der Staatsministers von Anschlusssperren bisher nicht die Rede. Neben den Nutzern will der Kulturpolitiker auch die Internetwirtschaft stärker in die Verantwortung nehmen. Die "sogenannte Providerhaftung" sei "fortzuentwickeln". Damit meint Neumann, die für Provider im Telemediengesetz geschaffenen Haftungsprivilegien durch "weitergehende Prüf- und andere Pflichten" einzuschränken.

Grundsätzlich geht es Neumann um einen besseren Schutz der Urheber im digitalen Zeitalter. Der Staatsminister sieht darin eine Voraussetzung für den Erhalt der kulturellen Vielfalt. Verstöße gegen die Rechte der Urheber seien "keine Kavaliersdelikte", heißt es in dem Zwölf-Punkte-Papier. "Für eine zum Teil diskutierte Neuformulierung des Schutzzwecks des Urheberrechts zugunsten der Nutzer besteht kein Anlass", schreibt Neumann. Ein zeitgemäßes Urheberrecht müsse den Urheber schützen und dürfe nicht "letztlich in ein Verbraucherrecht umgedeutet" werden. Der Kulturstaatsminister hatte bereits im vergangenen Jahr erklärt, ein Recht auf Privatkopie gebe es nicht.

Auch bei digitaler Nutzung müsse eine angemessene Vergütung der Urheber und anderer Rechteinhaber sichergestellt werden. Denn "freier Zugang" sei "nicht gleichbedeutend mit kostenfreiem Zugang", mahnt der Staatsminister. Die "Wertschätzung" und der "Respekt" vor kreativem Schaffen müssten auch im Internet gewährleistet sein. Dafür sei noch Aufklärungsarbeit auch beim Nutzer notwendig. Die nötige Medienkompetenz und der Respekt vor Urhebern sollten schon in der Schule vermittelt werden.

Nachbesserungsbedarf sieht der Staatsminister bei der Festsetzung der Urheberrechtsvergütung auf Speichermedien und Geräte wie Handys, Drucker oder Kopierer. Hier habe sich das in der Urheberrechtsnovelle ("Zweiter Korb") festgeschriebene System der Einigung zwischen Branche und Verwertungsgesellschaften nicht bewährt: "Es besteht deshalb Änderungsbedarf insbesondere hinsichtlich des Verfahrens der Tarifaufstellung, der Vergütungsdurchsetzung und in Bezug auf die Erfassung und Kontrolle der Vergütungsschuldner."

Neumann fordert, die Rechteverwertung durch die Verwertungsgesellschaften in Europa in Form einer EU-Richtlinie zu harmonisieren. Darüber hinaus steht der Kulturstaatsminister weiter an der Seite der Verleger und erneuert seine Forderung nach einem "Leistungsschutzrecht der Presseverleger". Weiter hält Neumann eine gesetzliche Regelung für die Nutzung sogenannter "verwaister Werke", deren Urheber nicht mehr zu ermitteln sind, sowie für vergriffene Werke "für dringend erforderlich". (vbr)