Bundesrat nennt Bedingungen für transatlantisches Datenschutz-Abkommen

Die Länderkammer fordert in einer Entschließung zum geplanten Übereinkommen zwischen der EU und den USA über den Informationsaustausch zu Strafverfolgungszwecken, dass europäische Standards eingehalten werden.

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Der Bundesrat hat am Freitag auf Betreiben Hamburgs eine Entschließung (PDF-Datei) zum geplanten Übereinkommen zwischen der EU und den USA über den Datenschutz und den Informationsaustausch zu Strafverfolgungszwecken gefasst. "Die Schaffung eines einheitlichen Rechtsrahmens für die Übermittlung personenbezogener Daten an die Vereinigten Staaten von Amerika ist grundsätzlich zu begrüßen", schreibt die Länderkammer in ihrer Resolution. Da die Erhebung, Nutzung und Verarbeitung entsprechender Informationen aber "einen erheblichen Eingriff in die Rechte" der EU-Bürger darstelle, sei jedoch sicherzustellen, dass die vorgesehenen Regelungen "nicht hinter europäischen Datenschutzstandards zurückbleiben".

Der bislang nicht offiziell veröffentlichte Entwurf des Verhandlungsmandats der EU-Kommission enthält nach Ansicht der Länderkammer eine Vielzahl positiv einzuschätzender Verfahrensregelungen und Garantien. Zu nennen seien eine ausdrückliche Zuerkennung durchsetzbarer subjektiver Rechte Betroffener im Abkommen, das Ziel einer Verpflichtung beider Vertragspartner, unabhängige Kontrollstellen zur Überwachung der aus dem Abkommen erwachsenden datenschutzrechtlichen Verpflichtungen einzurichten, oder die Aufnahme von Maximal-Speicherfristen. Skeptisch beäugt der Bundesrat aber etwa die vorgesehene Befugnis, "bei einer Weitergabe übermittelter Daten durch die empfangende Behörde an andere Stellen" Ausnahmen von der strikten Bindung an Zwecke der polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit zuzulassen.

Auch enthalte der Entwurf keine Beschränkung der Datenübermittlung auf den Einzelfall, sodass gegebenenfalls der "anlasslose und präventive" Transfer ganzer "Datenpakete" möglich bleibe. Angesichts der Existenz der Todesstrafe in den USA erscheine zudem eine Klarstellung erforderlich, dass bei ihrer drohenden Verhängung eine Datenübermittlung ausgeschlossen sei. Auszuschließen sei auch die Möglichkeit, das Abkommen mit dem Hinweis auf "nationale Sicherheitsinteressen" auszusetzen, sowie einen Transfer an Drittstaaten. Letztlich sei sicherzustellen, dass die beabsichtigte Übereinkunft "über bloße Absichtserklärungen hinausgeht und völkerrechtlich verbindlich abgeschlossen wird".

Zuvor hatte sich auch die "Artikel 29"-Gruppe der europäischen Datenschutzbeauftragten in einer Stellungnahme (PDF-Datei) für Nachbesserungen am Verhandlungsmandat ausgesprochen, das der EU-Rat kommende Woche beschließen soll. Die Hüter der Privatsphäre setzen sich insbesondere für effektive und durchsetzbare Kontrollrechte für die betroffenen Individuen sowie klare Möglichkeiten zum Beschreiten des Rechtswegs ein. Wie der Bundesrat rufen sie ferner nach Begrenzungen von "Massentransfers" personenbezogener Informationen. (pmz)