US-Regierung sammelt in COPA-Frage deutlich mehr Informationen als bislang bekannt

Außer Suchmaschinenbetreibern wurden auch rund 30 ISPs und Anbieter von Internet-Filtern mit Auskunftsbegehren konfrontiert, die Belege liefern sollen, dass Kinder nur per Gesetz vor pornografischen Internet-Inhalten geschützt werden können.

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Von
  • Peter-Michael Ziegler

Im juristischen Streit um den 1998 verabschiedeten, später aber vom U.S. Supreme Court wegen Verstößen gegen die Verfassung der Vereinigten Staaten gekippten Child Online Protection Act (COPA) hat das US-Justizministerium offenbar deutlich mehr Informationsbedarf als bislang bekannt: Nach einem Bericht der InformationWeek erhielten mindestens 34 IT-Unternehmen im vergangenen Jahr Schreiben von der Behörde, in denen sie aufgefordert wurden, umfangreiche Daten zu Suchmaschinen-Anfragen oder zur Funktion und Nutzung von Internet-Filtertechniken zu übermitteln.

Öffentliches Interesse hatte zuletzt vor allem die Weigerung Googles hervorgerufen, dem Justizministerium individuelle Suchanfragen-Logs auszuhändigen, mit denen die Behörde nachweisen will, dass Minderjährige im Internet in extremem Maß mit pornografischem Material konfrontiert werden. COPA, für das sich das Justizministerium stark macht, soll Kinder schützen, indem es Strafen von bis zu 50.000 US-Dollar und sechs Monate Haft für Betreiber kommerzieller Web-Seiten vorsieht, die "für Minderjährige schädliches Material" anbieten.

Gegen COPA, über das im Oktober erneut verhandelt wird, hatten unter anderem die Bürgerrechtler der American Civil Liberties Union (ACLU) geklagt. Sie wollen nachweisen, dass ein effektiver Kinderschutz im Internet auch über den freiwilligen Einsatz von Filtertechniken möglich ist – so wie es der Supreme Court in seiner Urteilsbegründung vor rund zwei Jahren vorgeschlagen hatte. Das Justizministerium will bei der Verhandlung im Herbst hingegen belegen, dass Filter keinen ausreichenden Schutz vor "schädlichen Inhalten" bieten.

Zu den Dutzenden Unternehmen, die mit Auskunftsbegehren des Ministeriums konfrontiert wurden, zählten neben den Suchmaschinenbetreibern Google, Yahoo, MSN und AOL deshalb auch Anbieter von Internet-Filtern wie Internet4Families, American Families Online, LookSmart (Net Nanny), SafeBrowse oder Security Software Systems. Von den Sicherheitsfirmen Symantec, McAffee und Secure Computing Corp. wollte man insbesondere wissen, ob – und wenn ja, wie leicht – sich Filtersysteme aushebeln lassen. Zudem wurden ISPs wie Verizon, AT&T, EarthLink, Comcast Cable und Cox Communications zum Einsatz von Filtertechniken befragt.

Die ACLU erklärte unterdessen, dass man mit ähnlichen Anfragen an die meisten der jetzt genannten Firmen herangetreten sei. "Wir haben ebenfalls nach Informationen gefragt, die für den Rechtsstreit relevant sein könnten", erklärte ACLU-Anwalt Aden J. Fine. Welche Unternehmen Auskünfte erteilt oder verweigert haben, wollte Fine gegenüber US-Medien aber ebenso wenig konkretisieren wie ein Sprecher des US-Justizministeriums. Die Auskünfte gegenüber der InformationWeek basieren auf einer Anfrage nach dem Freedom of Information Act (FOIA). Das Gesetz gibt jedem US-Bürger das Recht, Zugang zu Dokumenten von staatlichen Einrichtungen zu verlangen. (pmz)