Informationsfreiheitsbeauftragter: Verwaltung muss sich umstellen

Bürgerrechts- und Journalistenvereinigungen rufen die Bundesbehörden auf, das neue Akteneinsichtsrecht mit Leben zu füllen und Bürokratie abzubauen.

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Bei Bürgerrechts- und Journalistenvereinigungen herrscht Erleichterung darüber, dass der Bundesrat am heutigen Freitag das Informationsfreiheitsgesetz mit Hilfe der Landesregierungen mit FDP-Beteiligung passieren ließ. "Endlich ist auch für Bürger in Deutschland der Weg frei für eine effektive Beteiligung an Entscheidungsprozessen, für Journalisten zur erweiterten Akteneinsicht bei Bundesbehörden", freut sich Michael Konken, Vorsitzender des Deutschen Journalisten-Verbands (DJV). Er begrüßt, dass das "wichtige Transparenzgesetz nicht wahltaktischen Manövern zum Opfer gefallen ist". Der DJV gehört mit dem Netzwerk Recherche, der Journalisten-Union in ver.di (dju), der Anti-Korruptionsorganisation Transparency Deutschland sowie der Humanistische Union zu der Ad-hoc-Lobbygruppe, die nach der Vorlage eines eigenen Gesetzesentwurfs immer wieder Druck auf die Politik ausübte.

"Ohne die Begleitung der Nichtregierungsorganisationen hätte die FDP sicher nicht mitgemacht", dankt Grietje Bettin, medienpolitische Sprecherin der Grünen im Bundestag, den Mitstreitern bei dem Prestigeprojekt der Regierungskoalition. Sie feiert das nun mögliche Inkrafttreten des Gesetzes zur Akteneinsicht Anfang 2006 als "wichtigen Schritt für die Bürgerrechte". Mit denselben Worten kommentiert Gisela Piltz, datenschutzpolitische Sprecherin der FDP-Fraktion, die Freigabe durch die Länderkammer. Die FDP habe bewiesen, dass sie ihre "Aufgabe als Bewahrerin der Bürgerrechte und als Korrektiv gegenüber einem obrigkeitsstaatlichen Gesellschafts- und Staatsverständnis" ernst nehme. Piltz beklagt aber genauso wie die Vertreter der Zivilgesellschaft, dass "zahlreiche und ausufernde Ausnahmetatbestände das Recht auf Informationszugang in vielen Fällen stark einschränken". Es komme nun darauf an, das Gesetz "mit Leben zu füllen". Die Vorbehalte insbesondere der Verwaltung dürften dann sicher schnell zerstreut werden, sodass zu gegebener Zeit Ausnahmeklauseln "reduziert werden können."

Konkrete Forderungen an die Behörden stellt der frisch gebackene Informationsbeauftragte des Bundes, der gleichzeitig auch als Bundesdatenschutzbeauftragter fungierende Peter Schaar. Er appellierte an die Behörden, "ihre internen Abläufe und organisatorischen Strukturen so zu gestalten, dass sie ab dem Inkrafttreten des Gesetzes den anfragenden Bürgern innerhalb der gesetzlich vorgesehenen Monatsfrist Informationen zugänglich machen können". Es dürfe hier keine Verzögerungen geben. Schaar sieht zudem die Bundesbehörden in der Pflicht, über ihre jeweiligen Websites die Bürger über ihre neuen Rechte zu informieren. Er sei optimistisch, dass sie die verbesserte Transparenz ihres Handelns als Chance zu einer bürgerfreundlicheren Verwaltung begreifen.

Die nordrhein-westfälische Informationsfreiheitsbeauftragte Bettina Sokol erwartet nun gemeinsam wie ihre Kollegen in Berlin, Brandenburg und Schleswig-Holstein von den öffentlichen Stellen, "bei der Anwendung des Gesetzes die Einschränkungen restriktiv auszulegen, um den Erwartungen der Bürger auf Zugang zu Informationen der Verwaltung gerecht zu werden". Außerdem sieht sie in der Entscheidung des Bundesrates ein klares Signal für die 12 Bundesländer, die noch kein Informationsfreiheitsgesetz haben. Sie sollten nun "zügig den Zugang auch zu den bei ihnen und den Gemeinden vorhandenen Verwaltungsinformationen öffnen".

Kritisch sieht Christoph Bruch von der Humanistischen Union, dass die Informationsfreiheit in Deutschland im Gegensatz zu vielen anderen Ländern nach wie vor keinen Verfassungsrang hat. Zudem bemängelt er die Gestaltung der Antwortfristen: "Mit der Einführung einer 'Soll-Bestimmung' statt verbindlicher Fristen besteht die Gefahr, dass eine kooperationsunwillige Verwaltung die Antwort auf den Sankt Nimmerleinstag verschiebt." Kein Kommentar war heute von CDU/CSU zur Aktenfreiheit zu bekommen. Sie hatte sich wiederholt gegen die Gesetzesvorlage ausgesprochen. Inoffiziell war zu vernehmen, "dass es Schlimmeres gebe". Bei der 1. Lesung des Gesetzes im Dezember hatte der CSU-Innenpolitiker Norbert Geis die von Rot-Grün gewünschte Form der Informationsfreiheit unter anderem mit dem Argument der möglichen Terrorismusbeförderung zurückgewiesen. Durch das "generelle", für In- wie Ausländer geltende Informationsrecht könnten sich seiner Ansicht nach auch kriminelle oder islamistische Kreise das Verwaltungswissen zunutze machen. (Stefan Krempl) / (anw)