EU-Kommission ermittelt gegen Google

Konkurrenten des Suchmaschinenanbieters haben sich darüber beschwert, dass sie angeblich von Google benachteiligt werden. Der Untersuchung dieser Vorwürfe räumt die Kommission nun Vorrang ein.

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 58 Kommentare lesen
Lesezeit: 2 Min.

Die Europäische Kommission geht Beschwerden nach, laut denen Google gegen das Kartellrecht verstoßen hat. Das geht aus einer Mitteilung aus Brüssel hervor. Es hätten sich Anbieter von Suchdiensten über die Benachteiligung ihrer Dienste in den unbezahlten und bezahlten Google-Suchergebnissen beschwert. Außerdem habe Google eigene Dienste möglicherweise bevorzugt. Die Einleitung des Untersuchungsverfahrens bedeutet nach Angaben der Kommission nicht automatisch, dass sie eine Zuwiderhandlung nachweisen kann, sondern lediglich, dass sie der Untersuchung des Falles Vorrang einräumt.

In der Untersuchung geht es unter anderem darum, ob in den unbezahlten Ergebnislisten Anbieter von vertikalen Suchdiensten wie zum Beispiel Preisvergleichen, die mit Google konkurrieren, benachteiligt werden. Die Kommission will auch Vorwürfen nachgehen, dass Google die Qualitätskennzahl ("Quality Score") bezahlter Suchergebnisse von konkurrierenden vertikalen Suchdiensten herabgestuft hat. Die Qualitätskennzahl gehört zu den Faktoren, die den Preis beeinflussen, den Werbetreibende an Google für die Schaltung ihrer Werbung zahlen.

Google soll laut den Beschwerden außerdem Werbepartnern Ausschließlichkeitsverpflichtungen auferlegt und sie dadurch daran gehindert haben, konkurrierende Werbung auf ihren Webseiten zu schalten. Derartige Verpflichtungen soll Google möglicherweise auch Computer- und Softwarevertreibern auferlegt haben, um konkurrierende Suchdienste auszuschließen. Die Kommission will auch mögliche Beschränkungen für die Übertragbarkeit von Daten aus Online-Werbekampagnen auf konkurrierende Online-Werbeplattformen untersuchen.

Die EU-Kommission hatte Google im Februar darüber informiert, dass sich drei Unternehmen über angeblich wettbewerbswidriges Verhalten von Google beschwert haben: die britische Preisvergleichsseite Foundem, die auf Rechtssachen spezialisierte französische Suchmaschine Ejustice.fr und das Verbraucherportal Ciao, seit Sommer 2008 eine Microsoft-Tochter. Google war von der EU-Kommission aufgefordert worden, auf die Beschwerden zu antworten und zusätzliche Informationen beibringen. (anw)